Eingeschlichen

Zapp spezial zum Thema Schleichwerbung.

Das Bild bleibt haften: der L’tur-Slogan „Nix wie weg“ im L’tur-Design auf dem Poster im „Marienhof“-Reiseshop. Fünf Monate ist es her, dass Volker Lilienthal die Ergebnisse einer Recherche mit langem Atem veröffentlichte. Seither haben Geschäftsführer ihre Stühle räumen müssen, Serienfolgen sind erst im Giftschrank und dann auf dem Schneidetisch gelandet, neue Kontrollinstanzen wurden gegründet. Zumindest den Satz „das machen halt alle so“ müssen sich diejenigen, die kritisch nachfragen, hoffentlich jetzt seltener anhören. Am Mittwoch um 23 Uhr gibt es eine Sonderausgabe des Medienmagazins Zapp im NDR Fernsehen, die eine Zwischenbilanz zieht.

Titelbilder für die Wand

Nicht alle Spiegel-Cover sind als Poster verfügbar.

Nicht verfügbare Spiegel-Titelbilder

Der Spiegel bietet nun auch Titelbild-Poster an, wahlweise in Originalgröße oder im Format 42 x 32 cm. Fast zwölf Jahre zurück geht die Auswahl in der Titelbild-Galerie. So könnte sich Rudolf Scharping das Cover von Ausgabe 40/1994 bestellen, das ihn zusammen mit Helmut Kohl und der Schlagzeile „Doch Machtwechsel?“ zeigt. Aus rechtlichen Gründen nicht zu haben ist dagegen das Titelbild von Heft 35/2001 („Rudolf der Eroberer“), das ihn und seine Gräfin in einem wassergefüllten Bundeswehrhelm zeigt. Eine weitere Lücke in der Galerie klafft bei der umstrittenen Ausgabe 16/1997. Juliane Welzel erklärt den Hintergrund: Der Spiegel hatte das Foto einer Türkin, die gegen rechtsextreme Brandanschläge demonstrierte, für das Titelthema „Ausländer und Deutsche: Gefährlich fremd“ verwendet. Die Frau wehrte sich vor Gericht erfolgreich dagegen, als aggressive Ausländerin dargestellt zu werden.

Ein 999-prozentiges Ja

Kleine Berichtigung einer Agenturmeldung.

Fehler machen wir alle andauernd, aber Agenturjournalisten müssen ihre Kunden — andere Journalisten — auch noch möglichst schnell auf die Fehler in Meldungen hinweisen, die diese womöglich sonst gar nicht gelesen hätten. Und die Kunden freuen sich dann über Berichtigungen wie diese zu einer Meldung über das irakische Verfassungsreferendum:

In [Meldungscode] muss der zweite Satz des dritten Absatzes richtig heißen: „Angesichts der unerwartet hohen Zustimmungsraten – in einigen Provinzen bis zu 98 Prozent – waren Vorwürfe von Wahlbetrug laut geworden.“ (nicht: 999 Prozent).

Wir haben Internet

Online-Petitionen im Deutschen Bundestag.

Der Bundestag vermeldet stolz, dass Petitionen nun auch über das Internet möglich sind. Das dort publizierte Foto zeigt allerdings eine Tastaturstellung, die dem Petenten vermutlich keinen Erfolg beschwert: L-Taste gedrückt halten und dabei F12 und Druck-Taste gleichzeitig drücken.