VeriSign verklagt ICANN erneut

Der Streit geht vor kalifornischen Gerichten weiter.

Vor wenigen Tagen hat ein US-Bundesgericht VeriSigns Klage gegen die Netzverwaltung ICANN wegen Wettbewerbsbehinderung abgewiesen. Nun geht es vor einem kalifornischen Gericht weiter, vermeldet Bret Fausett. Die Klageschrift sollte in Kürze auf den ICANN-Webseiten erscheinen.

Nachtrag: Diesmal geht es im Kern nicht um Wettbewerb, sondern um den Vorwurf des Vertragsbruchs, schreiben eWeek und CBR (via Steven Forrest). Die Registry-Verträge sehen ein bestimmtes Procedere für die Genehmigung von registry services vor, also Diensten, die der Top-Level-Domain-Betreiber und -Verwalter anbietet. Der Streit geht darum, ob bestimmte VeriSign-Angebote solche Dienste sind oder nicht:

  • das Abfangen von Anfragen nach unregistrierten Domains (Sitefinder),
  • die Einrichtung einer Warteliste für registrierte Domains (WLS),
  • internationalisierte Domainnamen (IDN) und
  • ConsoliDate, ein System zur Vereinheitlichung der Daten, an denen eine Domainregistrierung ausläuft.

Cicero gibt 9/11-Bericht heraus

Der Abschlussbericht der 9/11-Kommission in gedruckter Fassung.

Das politische Magazin Cicero hat eines der wichtigsten politischen Bücher des Jahres im Original herausgebracht: Den 9/11 Commission Report. Den gibt es zwar auch zum kostenlosen Download, aber das macht bei mehr als 420 Seiten Text und 120 Seiten Fußnoten nicht viel Spaß. Der Bericht ist nebenbei eine spannende Einführung in die Institutionen der amerikanischen Geheimdienste, Bundespolizei, Flugabwehr und Flugsicherung.

VeriSigns ICANN-Klage abgewiesen

Das Bundesgericht hat klar für die Netzverwaltung entschieden.

Ende Februar hat der .com- und .net-Domainverwalter VeriSign gegen die Netzverwaltung ICANN wegen angeblicher Wettbewerbsbehinderung geklagt (Details in einem früheren Posting). Vorgestern hat das Gericht diese Klage bindend abgewiesen, berichten unter anderem Heise, CircleID und News.com. Bret Fausett schreibt: „I can’t imagine an opinion that would have provided ICANN a more secure foundation on which to continue its work.“ Bret zitiert einen Kernsatz aus der Entscheidung: VeriSign könne nicht belegen, dass ICANNs Unterorganisationen, in denen auch VeriSigns Konkurrenten vertreten sind, das ICANN-Direktorium beherrschen. Damit brechen die weiteren Vorwürfe zusammen.

Im abgewiesenen Fall ging es vor einem Bezirksbundesgericht in Los Angeles um Verstöße gegen Bundeswettbewerbsrecht. Bundesrichter A. Howard Matz hat die Möglichkeit offen gelassen, einzelstaatliches Recht anzuwenden. VeriSign hat nun also die Wahl, vor das zuständige Bundesberufungsgericht zu ziehen oder es vor einem kalifornischen Gericht zu probieren.

Fernsehen flüchtig speichern

Die BBC testet einen Internet Media Player.

Die BBC macht derzeit einen Probelauf mit einem Internet-Medienplayer namens iMP: Ausgewählte Testnutzer können mit einem Programmführer auswählen, welche Radio- und Fernsehsendungen in den vergangenen und kommenden sieben Tagen sie downloaden oder für den Download vormerken wollen. Um die Kosten für die Übertragung überschaubar zu halten, nutzt die BBC das Peer-to-Peer-Prinzip. Allerdings sind die Sendungen mit DRM-Codes versehen: Sie lassen sich nur in einem bestimmten Zeitraum schauen. Der iMP soll also eher kein Ersatz für einen Videorecorder sein, sondern das Fernsehen und Radiohören flexibler machen — nicht dauerhaft speichern, aber auch nicht verpassen.

Links zum Thema:
The Register: BBC ponders P2P distribution (17.02.04)
Digital Lifestyles: More details of BBC iMP revealed – All content DRM’d (26.02.04)
Telepolis: Internet-TV auf Abruf (06.05.04)
Telepolis: Das Filesharing-Zeitalter hat gerade erst begonnen (26.06.04)
Media Guardian: The BBC wizardry set to make waves (23.08.04)