Als eine Anwaltskanzlei eine Verfügung gegen den Guardian erwirkte, dass die Zeitung nicht über eine bestimmte Parlamentsanfrage berichten dürfe, hatten die Anwälte an die erste Metaebene gedacht: Die Verfügung beinhaltete auch das Verbot, zu berichten, über welche Anfrage der Guardian nichts berichten darf. Die naheliegende Antwort des Guardian: Das Blatt berichtete darüber, dass es nicht darüber berichten dürfe, worüber es nicht berichten dürfe.
Im Unterhaus sorgte das selbstverständlich für Empörung über die Anwaltskanzlei, im Internet sorgte es dafür, dass die Anfrage auf prominenten Blogs landete. Noch bevor der Guardian die Verfügung anfechten konnte, zog die Anwaltskanzlei sie zurück.
Und worum ging es nun in der Anfrage? Der Labour-Abgeordnete Paul Farrelly wollte dies von Justizminister Jack Straw wissen: Welche Auswirkungen hat (unter anderem) eine von der Firma Trafigura erwirkte Verfügung, die die Berichterstattung über eine Untersuchung eines Giftmüllskandals verbietet, auf Hinweisgeber und auf die Pressefreiheit? Das ist natürlich ein schöner Trick, damit die Medien berichten können, dass jemand im Parlament Fragen zum Berichterstattungsverbot stellt. Tief Luft holen: Trafigura wollte also dem Guardian verbieten, darüber zu berichten, dass er nicht darüber berichten darf, dass er nicht über einen Bericht berichten darf.
Guardian-Herausgeber Alan Rusbridger schreibt dazu: „A combination of old media – the Guardian – and new – Twitter – turned attempted obscurity into mass notoriety.“
Über die Untersuchung darf die Zeitung übrigens immer noch nicht berichten. Bei Wikileaks ist ein Dokument zu finden, bei dem es sich um diese Studie handeln soll.
Nachtrag: Charlie Brooker hat es, wie so oft, brilliant zusammengefasst. If a tree falls in the forest and there’s no one to hear it, can Carter-Ruck ban all mention of the sound?
Noch ein Nachtrag: Endlich darf der Guardian berichten — und zeigt nun auch einmal, wie eine solche super-injunction aussieht.