Die Spiegel-Titelstory „Netz ohne Gesetz – warum das Internet neue Regeln braucht“ (anfangs kostenpflichtig, später kostenfrei) ist erfreulich differenziert, nennt ungelöste Probleme und stellt vor allem viele Fragen. Völlig überraschend und bizarr ist allerdings die Schlusspointe: Auf der letzten Seite bringen die fünf Autoren ICANN ins Spiel, die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers, und konstruieren sie zum potenziellen Heilsbringer um. Ich dachte, wir hätten diese Zeiten hinter uns.
Auf ICANN kommt das Autorenquintett über das Thema Domainstreitigkeiten — angeblich der Nukleus einer „digitalen Verfassung“, die „auch ohne völkerrechtliche Anerkennung Geltung gewonnen“ habe. Ja, es gibt ein von ICANN beschlossenes internationales Schiedsverfahren namens UDRP (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy). Was es nicht gibt, ist das im Spiegel-Artikel erwähnte „Schiedsgremium der ICANN, eine Art Welt-Netzgericht“, denn ICANN entscheidet gar nicht selbst über solche Domainstreitigkeiten.
Es gibt derzeit vier Schiedsstellen, bei denen man so ein Verfahren beantragen kann – und die mit den weitaus meisten Fällen ist diejenige der WIPO, der Weltorganisation für geistiges Eigentum. Die UDRP ist also kein klassisches Völkerrecht, wird aber von Institutionen des klassischen Völkerrechts mitgetragen und basiert indirekt auf internationalen Vereinbarungen: Die Richtlinie definiert nicht, was ein Warenzeichen ist, das ergibt sich aus nationalem und internationalem Recht. Und wer das UDRP-Verfahren vor der Schiedsstelle verliert, kann anschließend vor ein normales Gericht ziehen.
Kurz gefasst: Dieses Domain-Schiedsverfahren ist allerhöchstens Rechtsprechung ultralight. Wo kommt dann also dieses dramatische Zitat her, das der Spiegel ICANN unterschiebt?
„Das Internet ist vor allem das Gerüst der globalen Kommunikation, und die Freiheit des Wortes sollte eine der Grundlagen des Internetrechts sein.“
Womöglich haben die Spiegel-Autoren diesen Satz in einem sechs Jahre alten Text des Frankfurter Juraprofessors Gunther Teubner (PDF) gefunden, aus dem auch die Gedanken zu „Lex digitalis“ und „Lex mercatoria“ stammen. Das Zitat steht in einer UDRP-Entscheidung aus dem Jahr 2000, verfasst von einem Ein-Personen-Panel, besetzt mit einer amerikanischen Juristin, in einer Auseinandersetzung zwischen einem Amerikaner und der Firma Bridgestone Firestone. Dass sie dabei amerikanische Maßstäbe von Freedom of Speech anwendet, ist einigermaßen nachvollziehbar.
Aber an dieser Stelle wird aus dem Domainstreit zwischen einer Reifenfirma und einem unzufriedenen Ex-Mitarbeiter vor neun Jahren plötzlich ein genereller Lösungsansatz für Internet-Probleme — und die Spiegel-Autoren verlieren ein wenig die Bodenhaftung. Hier muss einmal der ganze Absatz zitiert werden:
„Freiheit zuerst – keine staatliche Verfassung der Erde, nicht die Menschenrechte und kein göttliches Gesetz haben die Juristen von ICANN für diese Erkenntnis zitiert. Sie haben es einfach hingeschrieben. Weil irgendjemand ja entscheiden muss.“
Es waren nicht die Juristen von ICANN, sondern eine einzelne Juristin der WIPO-Schiedsstelle, und im Vorfeld zitiert sie das US-Bundesbezirksgericht für das westliche New York und das für Zentral-Kalifornien, das US-Bundesberufungsgericht für den zweiten Bezirk und für den neunten Bezirk. (Es braucht auch nicht viel Fantasie, um zu erraten, woher die amerikanischen Richter das mit der Redefreiheit wohl haben.)
Wer ernsthaft glaubt, ICANN könne möglicherweise „den internationalen Zirkus der von den Staaten angetriebenen Konsenssuche ersetzen“, hat noch nie an einer ICANN-Tagung teilgenommen. „Weltweit gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe“ klingt gut auf dem Papier, aber die Akteure im ICANN-Prozess haben extrem unterschiedliche Ressourcen zur Verfügung. Das fängt schon mit den Flugtickets für den internationalen Wanderzirkus ICANN an, der Ende Oktober in Seoul, Mitte März 2010 in Nairobi, im Juni in Europa und im Dezember in Südamerika tagt – wer nur über das Netz teilnimmt, kann weitaus weniger Einfluss nehmen. Vor allem aber sind die Staaten bei ICANN keineswegs außen vor: Sie sind formell und informell eingebunden und können, wenn sie es wollen, jede ICANN-Entscheidung auf einem der beiden Wege stoppen. Die US-Regierung hat über Verträge einen besonderen Trumpf, aber auch die Europäische Union, Australien oder Japan sind wichtige Spieler.
Die letzte Seite des Spiegel-Artikels ist ein merkwürdiger Flashback ins Jahr 2000, als nicht nur Spiegel Online im ICANN-Rausch war, Peter Glotz vom „regierten Cyberspace“ sprach und sich alle auf die Online-Wahl der ICANN-Direktoren stürzten. Im Jahr 2009 ist ICANN eines der Themen, bei denen selbst heise-Forenkommentatoren nicht mehr viel einfällt, die Online-Wahl ist längst wieder abgeschafft, die US-Regierung spielt ihre Sonderrolle weiterhin und für neue Domainendungen interessieren sich auch nicht mehr ganz so viele.
Nota bene: Ich will ICANN nicht schlechtreden, sondern im Gegenteil vor überzogenen Vorstellungen in Schutz nehmen. Dass das Domainnamensystem den Übergang vom Wissenschaftler-Internet zum globalen Netzwerk mit mehr als einer Milliarde Nutzern einigermaßen unbeschadet überstanden hat, ohne völlig auseinanderzufliegen, ist schon eine Leistung. Was für ein Wahnsinn ist da ein Plädoyer, ICANN binnen zwei Monaten in „eine supranationale unabhängige Instanz“ zu verwandeln und mit „weitreichenden Befugnissen und Mitteln“ auszustatten, ohne auch nur einmal über Legitimation und Kontrolle zu reden, von den genauen Aufgaben ganz zu schweigen. Über Internet Governance nachdenken: gern! Aber dann bitte gründlich.