RSS Party

RSS-Feeds der Parteien.

Die BBC erklärt RSS in einem schönen Satz: „Put plainly, it allows you to identify the content you like and have it delivered directly to you.“ Allmählich hat sich das auch bei den deutschen Parteien herumgesprochen.

  • SPD: ?
  • CDU: Newsfeed
  • CSU: ?
  • CDU/CSU-Fraktion: Themen des Tages, Pressemitteilungen, weitere Texte, Texte der CSU-Landesgruppe
  • Grüne (Partei): Meldungen
  • Grünen-Fraktion: Meldungen
  • FDP: Pressemitteilungen der Partei und der Fraktion
  • PDS: Nachrichten, Pressemeldungen, PDS im Bundestag, Neu auf dem Server, Pressedienst, Mitgliederzeitschrift Disput, Hartz IV muss weg und englische Übersetzungen.
  • WASG: Aktuell (derzeit leer), Politik, Wirtschaft (derzeit leer)

Namensknabbereien

Die PDS-WASG-Allianz hat einen Namenskompromiss gefunden.

Handelsblatt-Blogger Julius Endert kolportiert, dass WASG- und PDS-Vorstand mittels Russisch Brot am Namen des Linksbündnisses gearbeitet haben, nachdem der erste Logo-Entwurf bei der WASG nicht auf Begeisterung gestoßen ist. Das reichlich verwirrende Ergebnis nach den Gesprächen:

Demokratische Linke - PDS in Russisch-Brot-Buchstaben

Auf Bundesebene benennt sich die PDS in „Demokratische Linke – PDS“ um, die Landesverbände können aber die letzten drei Buchstaben auch noch wegknabbern, wenn sie glauben, dass es hilft.
(Originalbild: Tom Harpel, Font: Bureau 23)

Nachtrag: Während bei der dpa Scrabble gespielt wird (Foto 1, Foto 2), hat sich das Handelsblatt echtes Gebäck besorgt (Artikel und Blog-Eintrag dazu). Guten Appetit!

Selbstauflösungsrecht

In allen Bundesländern können die Landtage die Wahlperiode vorzeitig beenden.

  • Der Landtag kann sich auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder vor Ablauf seiner Wahlperiode durch eigenen Beschluß, der der Zustimmung von zwei Dritteln seiner Mitglieder bedarf, selbst auflösen. (Verfassung des Landes Baden-Württemberg, Artikel 43, Absatz 1, Satz 1)
  • Der Landtag kann sich vor Ablauf seiner Wahldauer durch Mehrheitsbeschluss seiner gesetzlichen Mitgliederzahl selbst auflösen. (Bayerische Verfassung, Artikel 18, Absatz 1)
  • Das Abgeordnetenhaus kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen, die Wahlperiode vorzeitig zu beenden. (Verfassung von Berlin, Artikel 54, Absatz 2)
  • Der Landtag kann sich durch Beschluß einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auflösen. (Verfassung des Landes Brandenburg, Artikel 62, Absatz 2)
  • Die Wahlperiode kann vorzeitig beendet werden: durch Beschluß der Bürgerschaft. (…) Der Beschluß bedarf der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder der Bürgerschaft; (Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Artikel 76, Absatz 1, 1. Alternative)
  • Die Bürgerschaft kann die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode beschließen. (…) Der Beschluss bedarf der Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl. (Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, Artikel 11, Absatz 1)
  • Der Landtag kann sich durch einen Beschluß, für den mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder gestimmt hat, selbst auflösen.
    (Verfassung des Landes Hessen, Artikel 80)
  • Der Landtag kann auf Antrag eines Drittels mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder unter gleichzeitiger Bestimmung eines Termins zur Neuwahl die Wahlperiode vorzeitig beenden. (Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Artikel 27, Absatz 2, Satz 1)
  • Der Landtag kann seine Auflösung beschließen. (…) Zu dem Beschluss ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Landtages erforderlich. (Niedersächsische Verfassung, Artikel 10, Absätze 1 und 2)
  • Der Landtag kann sich durch eigenen Beschluß auflösen. Hierzu bedarf es der Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl. (Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen, Artikel 35, Absatz 1)
  • Der Landtag kann sich durch Beschluss der Mehrheit seiner Mitglieder selbst auflösen. (Verfassung für Rheinland-Pfalz, Artikel 84, Absatz 1)
  • Der Landtag ist aufgelöst, wenn er dies mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließt (…). (Verfassung des Saarlandes, Artikel 69)
  • Der Landtag kann sich auf Beschluss von zwei Dritteln seiner Mitglieder selbst auflösen. (Verfassung des Freistaates Sachsen, Artikel 58)
  • Der Landtag kann durch Beschluß von zwei Dritteln seiner Mitglieder, der den Termin zur Neuwahl bestimmen muß, die Wahlperiode vorzeitig beenden. (Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, Artikel 60, Absatz 1, Satz 1)
  • Der Landtag kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder unter gleichzeitiger Bestimmung eines Termins zur Neuwahl die Wahlperiode vorzeitig beenden. (Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Artikel 13, Absatz 2)
  • Die Neuwahl wird vorzeitig durchgeführt, wenn der Landtag seine Auflösung mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf Antrag von einem Drittel seiner Mitglieder beschließt (…) (Verfassung des Freistaats Thüringen, Artikel 50, Absatz 2, 1. Alternative)

(Das sind 16 von 16 Landesverfassungen, als Vorlage für die vermutlich anstehende Grundgesetzänderung.)

Aus für Infofreiheit?

Informationsfreiheitsgesetz verschoben, Zukunft ungewiss.

Am 13. Mai sollte eigentlich endlich das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in zweiter und dritter Lesung den Bundestag passieren. Zur Erinnerung: Ein IFG des Bundes stand bereits 1998 im rot-grünen Koalitionsvertrag, doch erst im Dezember 2004 legte die Koalition ihren Gesetzentwurf (kompletter Text) vor. Im selben Monat folgte die erste Lesung (Plenarprotokoll). Ende April 2005 schrieben plötzlich die Krankenkassen an den Innenausschuss, sie hätten da noch ein paar Bedenken. Zu Unrecht, sagte Manfred Redelfs von netzwerk recherche laut epd medien: Die Daten, um die es den Kassen geht, sind ohnehin geschützt. Dennoch wurde der Gesetzentwurf von der Tagesordnung abgesetzt. Nun will bekanntlich Kanzler Schröder am 1. Juli im Bundestag die Vertrauensfrage stellen — das wird knapp, und das Thema ist keines, das als Wahlkampfschlager unbedingt benötigt wird.

Jetzt — diese Woche — wäre also ein geeigneter Zeitpunkt, bei den zuständigen Fachpolitikern noch einmal nachzuhaken und noch einmal deutlich zu machen, dass einem das Thema am Herzen liegt. (Ich fürchte, noch immer sind Briefe da besser als Faxe, Faxe besser als E-Mails.) Die Fachpolitiker: Jörg Tauss (SPD), Grietje Bettin (Grüne), Gisela Piltz (FDP), Beatrix Philipp (CDU/CSU).

Mehr Informationen:
tagesschau.de: Dossier Informationsfreiheit
Bundestag.de: Informationsfreiheitsgesetz
Initiative Pro Information
Wortfeld-Beiträge zum Thema Infofreiheit