VeriSigns ICANN-Klage abgewiesen

Das Bundesgericht hat klar für die Netzverwaltung entschieden.

Ende Februar hat der .com- und .net-Domainverwalter VeriSign gegen die Netzverwaltung ICANN wegen angeblicher Wettbewerbsbehinderung geklagt (Details in einem früheren Posting). Vorgestern hat das Gericht diese Klage bindend abgewiesen, berichten unter anderem Heise, CircleID und News.com. Bret Fausett schreibt: „I can’t imagine an opinion that would have provided ICANN a more secure foundation on which to continue its work.“ Bret zitiert einen Kernsatz aus der Entscheidung: VeriSign könne nicht belegen, dass ICANNs Unterorganisationen, in denen auch VeriSigns Konkurrenten vertreten sind, das ICANN-Direktorium beherrschen. Damit brechen die weiteren Vorwürfe zusammen.

Im abgewiesenen Fall ging es vor einem Bezirksbundesgericht in Los Angeles um Verstöße gegen Bundeswettbewerbsrecht. Bundesrichter A. Howard Matz hat die Möglichkeit offen gelassen, einzelstaatliches Recht anzuwenden. VeriSign hat nun also die Wahl, vor das zuständige Bundesberufungsgericht zu ziehen oder es vor einem kalifornischen Gericht zu probieren.