Der Koalitionsvertrag
Auszüge zur Medien- und Netzpolitik.
Die CDU hat als erste den Koalitionsvertrag als PDF-Download bereitgestellt. Er ist 143 Seiten lang, dazu kommt ein 47-seitiger Anhang zur Föderalismusreform. Um Medien- und Netzpolitik geht es, wie einst bei den Wahlprogrammen, ziemlich selten. Das Wenige ist hier dokumentiert.
Breitbandnetze:
„Die Koalitionsparteien werden zur Sicherung der Zukunft des Industrie- und Forschungsstandorts Deutschland Anreize für den Aufbau bzw. Ausbau moderner und breitbandiger Telekommunikationsnetze schaffen. Dazu sind die durch entsprechende Investitionen entstehenden neuen Märkte für einen gewissen Zeitraum von Regulierungseingriffen freizustellen, um für den Investor die notwendige Planungssicherheit herzustellen.“ (Zeilennummern 855 ff.)
E-Government:
„Unser moderner Staat braucht eine innovative, leistungsfähige und effiziente Verwaltung. Deshalb werden wir den mit ‚Deutschland online‘ begonnenen Weg fortsetzen und staatliche Zusammenarbeit auf der Basis der Informationstechnologie (IT) neu ordnen um damit gezielt Bürokratiekosten zu reduzieren.“ (4578 ff.)
Filmwirtschaft:
„Wir wollen die Rahmenbedingungen für die deutsche Filmwirtschaft verbessern, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Wir schaffen spätestens zum 1. Juli 2006 international wettbewerbsfähige, mit anderen EU-Ländern vergleichbare Bedingungen und Anreize, um privates Kapital für Filmproduktionen in Deutschland zu verbessern.“ (3536 ff., ähnlich noch einmal 5602 ff.)
Gesetzgebungskompetenzen:
Die Rahmengesetzgebung des Bundes wird abgeschafft. Auf die Länder verlagert wird unter anderem die — nie genutzte — Gesetzgebungskompetenz des Bundes für: „14. Die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse“ (Anhang 2, II, 4 a)
Jugendmedienschutz:
„Die Koalitionspartner verabreden, den Schutz von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern. Die aktuellen Regelungen sind angesichts der rasanten Entwicklungen im Bereich der Neuen Medien noch nicht ausreichend, um den wachsenden Gefährdungen junger Menschen auf dem Mediensektor wirksam entgegenzutreten.“ (5132 ff.)
„Wir werden uns auf europäischer- bzw. internationaler Ebene für die Entwicklung/Einhaltung von Internet-Mindeststandards einsetzen.“ (5149 f.)
Medienkonvergenz:
„Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Medienstandort Deutschland müssen, insbesondere durch eine Reform der Medien- und Kommunikationsordnung, in Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern den technischen Entwicklungen angepasst werden. Rasante Veränderungen im Bereich der Telekommunikation, des Rundfunks, der Telemedien und die zunehmende Konvergenz der Medien machen einen einheitlichen Rechtsrahmen erforderlich. Dabei wollen die Koalitionspartner insbesondere die Pressevielfalt, die Bürgerrechte und den besonderen Schutz der Journalisten sichern.“ (5611 ff.)
Pressefusionskontrolle:
„Um die Vielfalt in der deutschen Zeitungslandschaft trotz tief greifender struktureller Veränderungen zu erhalten, wird geprüft, ob mit einer Modernisierung des Pressekartellrechts den Verlagen Möglichkeiten eröffnet werden können, ihre wirtschaftliche Basis zu sichern und im Wettbewerb auch mit anderen Medien zu bestehen.“ (899 ff.)
Rundfunk:
„Die Deutsche Welle soll in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gestärkt werden. Die Kooperation der Deutschen Welle Fernsehen mit den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF ist auf Basis von Vereinbarungen mit den Sendern und der Erfahrungen mit German TV zu intensivieren, um einen umfassenden, aktuellen und attraktiven deutschen Auslandsrundfunk zu ermöglichen.“ (5573 ff.)
„Die Autonomie der Mitgliedstaaten der EU zur Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks innerhalb einer zukunftsfähigen dualen Medienordnung muss gewährleistet sein.“ (5594 ff.)
„Auf europäischer Ebene gilt es, die Revision der EU-Fernsehrichtlinie zu begleiten und insbesondere an der Trennung von Programm und Werbung festzuhalten.“ (5599 f.)
Staatsminister für Kultur und Medien:
„Neue Projekte müssen durch Umschichtungen im Haushalt finanziert werden.“ (5515 f.)
Urheberrecht:
„Die Rechtsstellung der Urheber im digitalen Zeitalter muss gestärkt werden.“ (5527 f.)