Fernsehen in XML

XML TV ermöglicht Fernseh-Listings im XML-Format.

Via Paul Bausch gefunden: XML TV, also die Übertragung von Fernsehprogramm-Listings in ein XML-Format. Daraus bauen sich Leute dann ihre eigenen Programmguides als Software. Von dort aus ist es vermutlich nicht weit bis zu einem Dienst, der per RSS Sendungen nach bestimmten Suchkriterien liefert. TVinfo.de bietet dafür schon jetzt einen Suchagenten, der per Mail alarmiert. Es muss ja nicht gleich ein TiVo sein, der das Zeitkontinuum durcheinander schüttelt.

Abmahnwahn

Bitsdontbyte mahnt bits-dont-byte.de ab.

Bitsdontbyte mahnt die Elfenbloggerin ab, die bei der Registrierung von bits-dont-byte.de alles richtig gemacht hat, bis hin zur Recherche im Titelschutzanzeiger und frei zugänglichen Markendatenbanken. Jetzt bezahlt sie deren Anwaltskosten und nennt es trocken „Lehrgeld“ — aber was gibt’s denn da zu lernen? Theoretisch reicht es nicht, Markendatenbanken zu durchsuchen. Da es aber keine frei zugängliche Datenbank der Firmennamen (nicht: Markennamen) gibt und eine GbR sich nicht einmal im Handelsregister anmelden muss, kann man sich eigentlich nur schützen, indem man selbst eine Marke anmeldet. Und das ist eine teure Angelegenheit für ein neu gegründetes Unternehmen.

.de landet nicht bei der RegTP

Domainnamen sollen nicht von der Regulierungsbehörde verwaltet werden.

Gute Nachrichten aus Berlin! § 64 Abs. 1 des geplanten Telekommunikationsgesetzes lautet in der Fassung des Kabinettsentwurfs:

(1) Die Regulierungsbehörde nimmt die Aufgaben der Nummerierung wahr. Ihr obliegt insbesondere die Strukturierung und Ausgestaltung des Nummernraumes mit dem Ziel, den Anforderungen von Endnutzern, Betreibern von Telekommunikationsnetzen und Anbietern von Telekommunikationsdiensten zu genügen. Ausgenommen ist die Verwaltung des Deutschland zugeordneten länderspezifischen Domänennamens oberster und nachgeordneter Stufen (.de-Domain-Namen). Die Regulierungsbehörde teilt ferner Nummern an Betreiber von Telekommunikationsnetzen, Anbieter von Telekommunikationsdiensten und Endnutzer zu.

Damit kann der Formbrief vorerst ins Archiv.

Hoffnung für Privatkopien?

Ein Rechtsgutachten ermutigt Kopierprogramme für Privatkopien.

Die Firma S.A.D., die ihre CD- und DVD-Kopiersoftware nach Inkrafttreten des neuen Urheberrechts durch abgespeckte Versionen ersetzt hatte, wittert Morgenluft und will ihre Programme wieder anbieten: Wie Heise Online vor einigen Tagen meldete, hat S.A.D. beim renommierten Medienrechtler Prof. Bernd Holznagel ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Das Holznagel-Gutachten stellt die Lage wie folgt dar: Die Neuregelungen zur Umgehung technischer Schutzmechanismen verstoßen, wenn man sie technisch-formal auslegt, gegen die Grundrechte von S.A.D. (Berufsausübungsfreiheit und Eigentum) und der privaten Nutzer und Eigentümer kopiergeschützter Werke (Informationsfreiheit und Eigentum). Darum muss die UrhG-Norm verfassungskonform ausgelegt werden: Bei der weiterhin erlaubten Privatkopie handelt es sich nicht um „Umgehen“. Programme, die nicht nur auf illegale Verfältigung aus sind, dürften damit zumindest übergangsweise wieder auf den Markt. Das Gutachten hält zudem bestimmte Strafvorschriften für nicht hinreichend bestimmt (für Strafgesetze gilt der Bestimmtheitsgrundsatz).

S.A.D. will seine Programme jetzt also wieder verkaufen; denjenigen, die die eingeschränkten Versionen gekauft haben, werden Patches angeboten. Zur eigenen Absicherung soll jedoch ein Zähler eingebaut werden, der „nur eine vertretbare Anzahl von Privatkopien zulässt.“ Die Interpretation des Gutachtens im S.A.D.-Positionspapier ist allerdings juristisch holperig bis kurios. Da ist von „Unzuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts“ die Rede. Nicht beklagen, sondern freuen! Eine Gesetzesnorm für verfassungswidrig erklären kann nur das Bundesverfassungsgericht (und der Weg nach Karlsruhe ist steinig und zeitraubend). Die verfassungskonforme Auslegung einer Norm kann, nein: muss jedes Gericht vornehmen, wenn eine andere Auslegung verfassungswidrig wäre.

Word: Alt-F4

OpenOffice 1.1 löst jetzt auch bei mir Word ab.

OpenOffice 1.1 deutsch ist für mich endlich der Anstoß, Abschied von MS Word 2000 zu nehmen. Es ist höchst erfreulich, dass typografische Finessen wie Registerhaltigkeit oder die Vermeidung von „Schusterjungen“ und „Hurenkindern“ jetzt nicht mehr teuren Layoutprogrammen vorbehalten sind, sondern Teil einer OpenSource-Textverarbeitung sind. Präsentationen und Tabellen hat OpenOffice für mich schon länger erstellt, jetzt werden nach und nach liebgewonnene Word-Funktionalitäten durch Makros nachgebildet und auf gewohnte Tastenkürzel gelegt. Das Erstellen von PDF-Dokumenten direkt aus OpenOffice möchte ich schon jetzt nicht mehr missen; das ist schon erheblich bequemer als der Umweg über Ghostscript. München darf sich auf den Umstieg freuen.