Abmahnwahn

Bitsdontbyte mahnt bits-dont-byte.de ab.

Bitsdontbyte mahnt die Elfenbloggerin ab, die bei der Registrierung von bits-dont-byte.de alles richtig gemacht hat, bis hin zur Recherche im Titelschutzanzeiger und frei zugänglichen Markendatenbanken. Jetzt bezahlt sie deren Anwaltskosten und nennt es trocken „Lehrgeld“ — aber was gibt’s denn da zu lernen? Theoretisch reicht es nicht, Markendatenbanken zu durchsuchen. Da es aber keine frei zugängliche Datenbank der Firmennamen (nicht: Markennamen) gibt und eine GbR sich nicht einmal im Handelsregister anmelden muss, kann man sich eigentlich nur schützen, indem man selbst eine Marke anmeldet. Und das ist eine teure Angelegenheit für ein neu gegründetes Unternehmen.

5 Kommentare

  • *blätter* 290 Euro für bis zu vier Klassen? Oder kommt da noch was drauf?

  • Das ist die Gebühr für bis zu drei Klassen; wenn man sicherstellen will, dass eine schutzfähige Marke binnen sechs Monaten eingetragen ist, kommen 200 Euro für die „beschleunigte Prüfung“ dazu. In der Regel führt die normale Anmeldung allerdings laut DPMA binnen drei Monaten zur Eintragung.

  • Ganz so trocken ist die Trennung von „meinem“ Namen auch nicht abgelaufen.

    Die Anmeldung der Marke hätte mir gar nichts genutzt. Ich hätte dann nur die Kosten dafür und für die Klage, die der Gegener nun wahrscheinlich eingereicht hätte, auch noch am Hals. Es gibt keine Sicherheit in diesem Bereich. Vielleicht kommt ja irgendwann mal jemand und sagt, er benutze den Namen bereits seit zehn Jahren. Kann passieren.

  • … seit wann kann man sich teile der englischen sprache schützen lassen??????????

    was geht hier eigentlich ab, in diesem scheißland???

    ))))))))))))))o:

  • und für die, die wissen wollen, wer dahintersteckt:
    domain: bitsdontbyte.de

    [… snip: An dieser Stelle standen Informationen über die Domain, die über DENIC abrufbar sind. Sie sind © DENIC, daher der gekürzte Eintrag. — Alexander]