Technikhörigkeit

Podcast-Missverständnisse in der FAZ.

Manchmal kann ein Schlusssatz einen ganzen Artikel beschädigen. In seinem FAZ-Porträt des designierten Radio-Bremen-Intendanten Jan Metzger versucht Robert von Lucius ein salomonisches Einerseits-andererseits-Ende. Metzger habe Verständnis für technische Möglichkeiten, und das sei bei Radio Bremen besonders wichtig. Dann folgt dieser Satz:

„Er ist indes nicht technikhörig: Bei einer Debatte über Videojournalismus und Bloggen bezeichnete er Podcast und Videocast als neue Produktionsmittel ‚für eine Handvoll Interessierter‘ — Menschen neigten dazu, sich den klassischen Medien zuzuwenden, da sie die Unübersichtlichkeit sortierten.“

Wo anfangen? Audio- und Video-Podcasts erreichen natürlich weitaus mehr als eine Handvoll Interessierter: Laut ARD/ZDF-Onlinestudie 2008 waren es 4 Prozent (Audio-Podcasts) bzw. 8 Prozent (Video-Podcasts) der Deutschen ab 14 Jahren. Wir reden hier schon über ein paar Millionen mindestens gelegentliche Nutzer.

Die Einordnung von Podcasts als Produktionsmittel ist ebenso fragwürdig wie der angeführte Gegensatz zwischen Podcasts und klassischen Medien: Es gibt nicht nur etliche Podcast-Angebote klassischer Medien. Ein Blick auf die aktuellen iTunes-Podcastcharts zeigt, dass sogar der Großteil der erfolgreichsten Podcasts von öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbietern stammt (Store-Link für iTunes-Nutzer). In diesen Fällen ist der Podcast-Feed meist schlicht ein zusätzlicher Übertragungsweg. Und warum trägt ein Radiobeitrag, wenn er als Podcast angeboten wird, weniger zum Lichten der Unübersichtlichkeit bei?

Ob die angebliche Äußerung Metzgers aus dem Kontext gerissen, missverstanden oder genau so gefallen ist, ist da schon fast egal: Auf einer Medienseite sollte so etwas nicht beifällig als Indiz für fehlende Technikhörigkeit herhalten.

1.170 Objekte

Zum Start der World Digital Library.

Kartenausschnitt
Ausschnitt einer Deutschland-Karte von 1782

World Digital Library — geht es nicht eine Nummer kleiner? Ja, es sind spannende Dinge dabei: eine Karte der angeblichen Insel Kalifornien, australische Weltkriegsposter, eine Dudelsackversion von „Amazing Grace“. Aber es sind dann eben doch nur 151 Bücher, 37 Zeitschriften, 306 Karten, 124 Manuskripte, elf Filme, 536 Drucke und Fotos sowie fünf Tonaufnahmen: noch ein bisschen wenig für eine digitale Weltbibliothek.

Dem von Unesco und US-Kongressbibliothek initiierten Projekt geht es offensichtlich auch nicht darum, Werke im Volltext zu erschließen: Wer sich ein Buch durchlesen will, lädt es sich lieber komplett als PDF-Datei herunter. Dafür, dass an dem Projekt unterschiedlichste Bibliotheken und Archive auf der ganzen Welt beteiligt waren, ist das Ergebnis aber nutzerfreundlich gestaltet und erschlossen.

Eine Konkurrenz zu Google und Europeana solle das Projekt nicht sein, sagen die Initiatoren. Google zählt zu den Sponsoren der World Digital Library, hat aber mit Google Book Search in der Tat ganz anderes im Sinn. Das EU-Projekt Europeana ist zwar zahlenmäßig riesengroß: Vier Millionen Bilder, Texte, Audios und Videos sollen dort verlinkt sein. Derzeit ist Europeana aber kaum mehr als ein wirrer Linkkatalog, der kaum Kontext bietet, ständig an Sprachbarrieren stößt und den Benutzer ratlos hinterlässt. Das macht das WDL-Projekt deutlich besser: Jedes einzelne Objekt wird erläutert, und das gleich in sieben Sprachen.

Nebentribüne

Herald Tribune verliert eigenen Webauftritt.

Dass gedruckte Zeitungen ins Netz verschwinden, ist schon vorgekommen. Die in Paris erscheinende International Herald Tribune verschwindet dagegen gerade weitgehend aus dem Netz.

Die komplizierte Vorgeschichte im Zeitraffer: Zwei konkurrierende New Yorker Blätter, eine davon mit einer Ausgabe in Paris (seit 1887), fusionieren zur Herald Tribune (1924), die aber den Wettbewerb gegen die New York Times verliert, sich kurzzeitig mit drei weiteren Zeitungen zusammenschließt (1966), dann aber in New York aufgibt (1967). Die europäische Ausgabe überlebt, gehört lange Zeit New York Times und Washington Post gemeinsam (bis 2002), seit dem Ausstieg der Post trägt sie den Untertitel „Global Edition of the New York Times“.

An diesem Montag folgt ein Redesign-Doppelschlag für die gedruckte Zeitung und den Onlineauftritt:

International Herald Tribune

Das Blatt, das schon 2008 sein wunderschön altmodisches Dingbat im Zeitungskopf verloren hat, wird jetzt noch deutlicher als International Herald Tribune betitelt. Die Printausgabe ist in Zusammenarbeit mit den New Yorker Kollegen von der Times umgestaltet worden, und wie seit einigen Jahren bei der Times regiert dort jetzt die Schrift Cheltenham.

Global Edition New York Times - with the International Herald Tribune

Die Website iht.com ist verschwunden, an ihre Stelle tritt global.nytimes.com, bei der die Herald Tribune nur noch im Untertitel stattfindet. Nur wer über die alte Adresse iht.com gekommen ist, landet dank eines Cookies auf einer Startseite mit prominentem Herald-Tribune-Schriftzug. Die Website iht.com war einmal sehr innovativ, mit dreispaltigem Artikellayout und einer Merkfunktion, als das noch kaum einer hatte. NYTimes.com und die neue Global Edition unterscheiden sich dagegen nur auf wenigen Übersichtsseiten, die in der Navigation mit zartem Gelb unterlegt sind.

Dass die Herald Tribune im Netz nur noch am Rande auftritt, wird der Print-Marke sicher nicht helfen, auch wenn die Pressemitteilung von einem „powerhouse for high quality global news“ schwärmt. Immerhin hat die Zeitung ihren Platz in der Geschichte schon lange gesichert — dank Jean Seberg.

Nachtrag: Thomas Crampton: Reporter to NY Times Publisher: You Erased My Career (via)

Ende mit Schrecken

Rechtsstreit DFB vs. Jens Weinreich beigelegt.

Flutlicht

Der freie Sportjournalist Jens Weinreich und der DFB haben ihre siebenmonatige Auseinandersetzung um die beiden Worte „unglaublicher Demagoge“ beigelegt, beide Seiten haben eine gemeinsame Erklärung herausgegeben. Stefan Niggemeier wertet das als deutliche Niederlage und befürchtet eine abschreckende Wirkung auf Kritiker des DFB.

Ganz so schwarz sehe ich nicht, und das nicht nur, weil Jens Weinreich seine Energie jetzt endlich wieder auf andere Dinge als auf Land- und Kammergerichtsentscheidungen verwenden kann. Es war von Anfang an eine Auseinandersetzung zwischen Ungleichen: Auf der einen Seite steht der größte Sportverband der Welt, mit 200 Mitarbeitern in der Zentrale, einer Rechtsabteilung und 80 Millionen Euro Jahreseinnahmen. Auf der anderen Seite steht ein freier Journalist, den ein Rechtsstreit auch ohne Niederlagen zeitlich und finanziell lahmlegen kann.

Der DFB ist nicht der Sieger, hat keine der juristischen Auseinandersetzungen gewonnen. Das Echo auf den Rechtsstreit in Medien und Blogs war einhellig negativ für den Verband. Dass der DFB jetzt verbreitet, er habe Jens Weinreich „zu keinem Zeitpunkt in seiner Arbeit als kritischer Sportjournalist behindern“ wollen, wird niemanden vom Gegenteil überzeugen. Den DFB werden die negativen Reaktionen nicht davon abhalten, bei ähnlicher Gelegenheit wieder so zu reagieren — vermutlich hätte das nicht einmal eine Niederlage in letzter Instanz geschafft.

Ein freier Journalist, der in eine solche Lage gerät, kann aber am Fall DFB vs. Weinreich sehen, dass er womöglich weniger allein ist als früher. Jens Weinreich hat viel Energie in die transparente Dokumentation des Rechtsstreits gesteckt, von Gerichtsbeschlüssen über Anwaltserklärungen, Zeitungsartikel und Hörfunkbeiträgen bis zu Bloglinks. Auch deshalb war er nicht nur auf die Solidarität von Journalistenkollegen angewiesen, sondern bekam die auch von wildfremden, nicht einmal unbedingt sportinteressierten Lesern seines Weblogs. Nicht nur aufmunternde Worte, sondern auch knapp 22.000 Euro Spenden.

Auch mit dieser Rückendeckung ist vermutlich nicht mehr drin als eine solche „gütliche Einigung“ zwischen David und Goliath. Sehr bedauerlich, dass es nun keine Gegendarstellung zu der unglaublichen DFB-Presseerklärung 180/2008 geben wird. Jens Weinreich kann am Ende erhobenen Hauptes schreiben: „Ich habe erklärt, was ich schon immer erklärt habe.“ Dass er sich stattdessen lieber märtyrerhaft in einen mehrjährigen Rechtsstreit wagen sollte, kann niemand verlangen.

(Foto CC-by funky1opti)