Polizeihunde-Futter

Hartz IV, Twitter und quellenlose Statistiken.

In Diskussionen um die Hartz-IV-Regelsätze dauert es meist nicht lang, bis jemand behauptet, Polizeihunden würde mehr Geld für Verpflegung zugebilligt als Hartz-IV-Empfängern. (Beispiele: Twitter, Plakat-Foto.)

Eine Quelle habe ich bei all diesen Erwähnungen nicht finden können. Es gibt aber ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts von 2009, das sich – am Rande – mit den Futterkosten von Polizeihunden beschäftigt: „Die vom Kläger getragenen Futterkosten für den Diensthund schätzt der Senat (..) auf 2,00 € pro Tag, also auf 730 € pro Jahr.“ (FG Niedersachsen, 29.07.2009 – 14 K 20/08). Die Richter verweisen auf einen Thüringer Erlass von 1992, in dem nicht nur Futter, sondern auch weitere Aufwendungen rund um die Diensthunde-Haltung mit 2,45 Euro abgegolten werden. Der Hartz-IV-Regelsatz für Nahrungsmittel und Getränke ist demnach mehr als doppelt so hoch wie die Futterkosten für einen Polizeihund.

(Bevor die Proteste kommen: Natürlich sagen diese Zahlen nichts über die Angemessenheit der Hartz-IV-Sätze. Aber dafür vielleicht etwas über das Retweeten quellenloser Statistiken.)

Nachtrag: Über Facebook (danke Andrej!) erreicht mich der Link zur Diensthundehaltungs-Aufwandsentschädigungsrichtlinie (!) der Bundespolizei (PDF-Dokument). Demnach bekommen Diensthundführer, die der Bund bezahlt, für Hundefutter 1,91 Euro pro Tag und für Beifutter und Pflegemittel weitere 0,69 Euro pro Tag. Das scheint in etwa die Größenordnung auch in den Ländern zu sein: Für Futter und andere Aufwände zusammen zahlt Brandenburg 2,20 Euro pro Tag (Quelle: Innenministerium), Schleswig-Holstein 2,33 Euro pro Tag (Quelle: Hamburger Abendblatt) und Hessen 2,63 Euro pro Tag (Quelle: Staatsanzeiger/PDF-Dokument).

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