Selbstauflösungsrecht

In allen Bundesländern können die Landtage die Wahlperiode vorzeitig beenden.

  • Der Landtag kann sich auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder vor Ablauf seiner Wahlperiode durch eigenen Beschluß, der der Zustimmung von zwei Dritteln seiner Mitglieder bedarf, selbst auflösen. (Verfassung des Landes Baden-Württemberg, Artikel 43, Absatz 1, Satz 1)
  • Der Landtag kann sich vor Ablauf seiner Wahldauer durch Mehrheitsbeschluss seiner gesetzlichen Mitgliederzahl selbst auflösen. (Bayerische Verfassung, Artikel 18, Absatz 1)
  • Das Abgeordnetenhaus kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen, die Wahlperiode vorzeitig zu beenden. (Verfassung von Berlin, Artikel 54, Absatz 2)
  • Der Landtag kann sich durch Beschluß einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auflösen. (Verfassung des Landes Brandenburg, Artikel 62, Absatz 2)
  • Die Wahlperiode kann vorzeitig beendet werden: durch Beschluß der Bürgerschaft. (…) Der Beschluß bedarf der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder der Bürgerschaft; (Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Artikel 76, Absatz 1, 1. Alternative)
  • Die Bürgerschaft kann die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode beschließen. (…) Der Beschluss bedarf der Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl. (Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, Artikel 11, Absatz 1)
  • Der Landtag kann sich durch einen Beschluß, für den mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder gestimmt hat, selbst auflösen.
    (Verfassung des Landes Hessen, Artikel 80)
  • Der Landtag kann auf Antrag eines Drittels mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder unter gleichzeitiger Bestimmung eines Termins zur Neuwahl die Wahlperiode vorzeitig beenden. (Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Artikel 27, Absatz 2, Satz 1)
  • Der Landtag kann seine Auflösung beschließen. (…) Zu dem Beschluss ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Landtages erforderlich. (Niedersächsische Verfassung, Artikel 10, Absätze 1 und 2)
  • Der Landtag kann sich durch eigenen Beschluß auflösen. Hierzu bedarf es der Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl. (Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen, Artikel 35, Absatz 1)
  • Der Landtag kann sich durch Beschluss der Mehrheit seiner Mitglieder selbst auflösen. (Verfassung für Rheinland-Pfalz, Artikel 84, Absatz 1)
  • Der Landtag ist aufgelöst, wenn er dies mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließt (…). (Verfassung des Saarlandes, Artikel 69)
  • Der Landtag kann sich auf Beschluss von zwei Dritteln seiner Mitglieder selbst auflösen. (Verfassung des Freistaates Sachsen, Artikel 58)
  • Der Landtag kann durch Beschluß von zwei Dritteln seiner Mitglieder, der den Termin zur Neuwahl bestimmen muß, die Wahlperiode vorzeitig beenden. (Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, Artikel 60, Absatz 1, Satz 1)
  • Der Landtag kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder unter gleichzeitiger Bestimmung eines Termins zur Neuwahl die Wahlperiode vorzeitig beenden. (Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Artikel 13, Absatz 2)
  • Die Neuwahl wird vorzeitig durchgeführt, wenn der Landtag seine Auflösung mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf Antrag von einem Drittel seiner Mitglieder beschließt (…) (Verfassung des Freistaats Thüringen, Artikel 50, Absatz 2, 1. Alternative)

(Das sind 16 von 16 Landesverfassungen, als Vorlage für die vermutlich anstehende Grundgesetzänderung.)

Pourquoi pas?

Zur Interpretation der französischen Ablehnung.

Ein wenig mehr Licht in das Dunkel des französischen „Non“ zur EU-Verfassung bringt eine Umfrage (für Le Monde, RTL und TF1). Demnach hat die französische Linke zu 67 Prozent gegen, die französische Rechte zu 65 Prozent für den Verfassungsvertrag gestimmt. Wichtigstes Argument war für 46 Prozent der Nein-Wähler die Befürchtung, die EU-Verfassung verschärfe die Arbeitslosigkeit in Frankreich. Immerhin 34 Prozent nennen als wichtigsten Grund für ein, dass der Vertragstext sehr schwer verständlich sei.

Carl Bildt interpretiert die Karte des Ergebnisses nach Départements als „Revolt of the Rural“: Städte wie Paris, Lyon, Bordeaux Toulouse dafür, ländliche Regionen überwiegend dagegen. Kausalität oder Korrelation? Laut Libération haben vor allem die reicheren, rechteren Pariser Arrondissements für die EU-Verfassung gestimmt, in Marseille war die Ablehnung in den vernachlässigten Arbeitervierteln am höchsten.

Non!

Frankreich offenbar gegen EU-Verfassung.

Libération um Punkt 22 Uhr: „C’est un non clair, franc et massif.“
Le Monde: „La France rejette nettement le traité constitutionnel“
Le Figaro: „Le non historique du 29 mai“

tagesschau.de: Was geschieht nach einem französischen „Non“?
BBC: What will the French EU vote mean?

European, a: Live-blogging the French Referendum
A Few Euros More: Blog Roundup, [pre-]referendum edition

Arte berichtet gerade vom Place de la Bastille, wo unter anderem attac feiert. Danach weiter zu Jacques Chirac, der einen „neuen Impuls“ ankündigt, also wohl eine Regierungsumbildung.

Le-Monde-Wahlticker: La soirée électorale heure par heure

Bei Libération steht derzeit an zweiter Stelle ein kurzer Artikel über die Reaktion in den Weblogs. Zu Beginn geht es auch darum, dass Blogger die Sperrfrist der Umfrage gebrochen haben. Der verlinkte Eintrag bei Publius.fr beruft sich allerdings auf das Schweizer Radio und Fernsehen.

Phoenix übernimmt übrigens von 23.20 bis 2.00 Uhr das Programm von France 2 (linker Kanal: gedolmetscht, rechter Kanal: Original).

Schwedens früherer Premierminister Carl Bildt schreibt in seinem Blog, er halte nichts von weiteren Referenden über den selben Text: „To continue with ratification in different countries is just to prolong the agony.“ Das sehen die führenden Parteien im Europäischen Parlament offenbar anders: „La bataille continue“, zitiert Le Monde Martin Schulz. Alle Länder sollen die Gelegenheit haben, ihre Meinung zu äußern.

Und wieder was gelernt: Libération titelt jetzt „Chirac dans le collimateur„. Kollimatoren sind beleuchtete Fernrohre mit Fadenkreuz.

Schluss für heute — mit dem Preis für prophetische Gaben an den Economist für sein Titelbild (via).