Neues von .kids

Zwei neue Sites in der linklosen US-Kinderdomain.

Immer wieder einen Blick wert ist .kids.us, die angeblich kindersichere Top-Level-Domain, die in ihrem kargen Angebot nur Copy-und-Paste-Links erlaubt. Wir sind inzwischen bei zehn .kids.us-Websites, die beiden Neuankömmlinge sind die Kindersoftware SwitchZoo und der US-Wetterdienst NOAA. SwitchZoo hat dazu einfach sein .com-Angebot zu einem .kids.us-Angebot umgestrickt. Ergebnis: Linklose Linklisten. Der Wetterdienst bietet auf seiner .kids.us-Seite Horrorstories über eine Mary Ann, die die Warnung der Meteorologen nicht ernst genommen hat („She kept getting hit by the wreckage and was bloody from head to feet from the nails in the boards.“) Und dafür hat der US-Kongress eigens ein Gesetz verabschiedet?

VeriSign verklagt ICANN

Der .com- und .net-Domainverwalter klagt gegen die Netzverwaltung.

Der .com- und .net-Domainverwalter VeriSign klagt vor einem Bundesgericht in Kalifornien gegen die Netzverwaltung ICANN: Das könnte ein sehr wichtiger Prozess im Bereich Netzpolitik werden. Laut Pressemitteilung geht es VeriSign darum, dass ICANN seine vertraglichen Befugnisse überschritten habe und die Geschäfte des Unternehmens unzulässig zu regulieren versuche. Das Wall Street Journal nennt die Anklage „a broad antitrust lawsuit“. Eine Stellungnahme von ICANN gibt es noch nicht. Declan McCullagh hat die Klageschrift im Original-PDF: Teil 1 und Teil 2.

Die Vorwürfe beziehen sich nach einem ersten flüchtigen Blick auf vier Bereiche:

  • das Abfangen von Anfragen nach unregistrierten Domains (Sitefinder),
  • die Einrichtung einer Warteliste für registrierte Domains (WLS, von ICANN unter Auflagen akzeptiert),
  • internationalisierte Domainnamen (IDN) und
  • ConsoliDate, ein System zur Vereinheitlichung der Daten, an denen eine Domainregistrierung ausläuft (genehmigt).

Von den sieben Klagebegehren scheint das erste besonders gravierend: VeriSign wirft ICANN eine zulässige Wettbewerbsbeschränkung auf dem Markt und den Untermärkten der TLD-Verwaltung vor. Das Unternehmen sieht darin das Wettbewerbsgesetz Sherman Act verletzt. VeriSign verlangt Schadenersatz und die Feststellung, dass es die genannten Dienste ohne ICANN-Auflagen anbieten darf. Bei den Vorwürfen des Vertragsbruchs geht es um das .com-Abkommen von 2001 und die Frage, was genau Registry Services sind.

Ohne genauere Details ist es für eine weitere Bewertung zu früh, amerikanische Juristen werden sich in den nächsten Tagen sicherlich mit ihrer Einschätzung zu Wort melden. Wer die Entwicklung verfolgen will, sollte aber in nächster Zeit eine Reihe von Weblogs und Webseiten im Blick haben: Thomas Roesslers No Such Weblog, Monika Ermerts Artikel bei Heise Online, Bret Fausetts Lextext, Esther Dysons Release 4.0, Ross Raders Random Bytes, Andrew McLaughlins C-Note, Wendy Seltzers Legal Tags, Karl Auerbachs CaveBear Blog und natürlich ICANNwatch. Einen erheblichen Teil dessen und noch mehr sammelt der ICANN Blog Aggegrator, den Thomas Roessler betreibt. Für weitere Hinweise bin ich höchst dankbar!

An einem Punkt kann aber vermutlich jeder, der ICANNs Entwicklung verfolgt hat, VeriSign bedenkenlos zustimmen. Ein Manager des Unternehmens erklärte laut Washington Post: „Working the ICANN process is like being nibbled to death by ducks.“ Stimmt.

Die Mumiendomain

.kids.us: Es wird immer bizarrer.

Zeit für einen erneuten Besuch bei .kids.us, der Domain für Kinder — bekanntlich mit Linkverbot. Immerhin ganze acht Websites zählt das Verzeichnis derzeit. Davon stammen zwei von US-Regierungsinstitutionen und drei von Immobilienanwälten aus Minnesota. Im Vergleich zum letzten Besuch gibt es zwei neue Highlights bei .kids. Das eine ist Summum Mummification, ein Online-Angebot für Kinder von einer Organisation, die auf ihrer Erwachsenen-Website für 67.000 US-Dollar die Mumifizierung von Menschen anbietet. Kostprobe von summum.kids.us:

When you die, your soul goes on a trip to a new life. Mummification is a way to help your soul take the trip.

Das andere Glanzlicht ist eine Mitteilung vom .kids.us-Betreiber über Flash-Plugins: Alle Eltern sollen sich das Plugin holen, damit ihre Kinder nicht versehentlich in das Internet außerhalb der acht .kids.us-Websites geraten.

Das linklose Kinderportal

Internet ohne Links: Vorschrift bei .kids.us.

Im September ging es bei Wortfeld um die neue „kindersichere“ Domain .kids.us. Das Verzeichnis kennt jetzt immerhin fünf Sites, darunter FirstGov for Kids. Dabei handelt es sich wie bei FirstGov um ein Regierungs-Portal. Aufgrund der .kids.us-Richtlinien dürfen aber keine Links außerhalb dieses Bereichs gesetzt werden, nicht-klickbare Links als Text sind jedoch erlaubt. Ergebnis: FirstGov for Kids ist ein Portal ohne direkte Links. Kinder müssen die Links kopieren und in die Adressleiste einfügen. So erfreulich es ist, dass viele Regierungsstellen Angebote für Kinder haben (von der Steuerbehörde bis zum Patentamt), das linkfreie Internet à la .kids.us hat keine Zukunft.

Übrigens gehören mindestens die Domains movie, ecard, x, cartoon, space, parent, gov, kids, family, business, register, espana und info.kids.us einem einzigen Anbieter names ebiz.us. Dahinter stehen offenbar Immobilienanwälte aus Minnesota, die sich nebenbei auf das Registrieren und Weiterverkaufen von Domains spezialisiert haben. Auf besonders umfangreiche kindergerechte Angebote darf man hier wohl nicht hoffen.

Mehr Podiumblogging

Darf man in einer Sitzung bloggen?

Ein paar Leute hatten offenbar ein Problem damit, dass Thomas Roessler bei ICANN vom Podium bloggt: Thomas ist der Verbindungsmensch der ALAC, ICANNs „Rumpf-Nutzervertretung“ (Monika Ermert), bei der GNSO, die bei ICANN für generische Top-Level-Domains zuständig ist. Außerdem sorgt er mit No Such Weblog für fundierte und detaillierte Berichte aus der mitunter bizarren ICANN-Welt. Zum Thema Bloggen vom Podium hat der frühere ICANN-Direktor Amadeu Abril i Abril alles Notwendige gebloggt: Es hilft denjenigen, die die Treffen online verfolgen müssen, und ist allemal sinnvoller als Solitär-Spiele während Direktoriumssitzungen.