An die Ostsee

Der G8-Gipfel im Netz.

Satellitenbild der Gegend um Heiligendamm Videos, Bilder und Texte versprechen die befreundeten Blogger vom Gipfelblog.de, „highend videos from the summit“ soll es bei G8vlog.net geben. Noch nicht recht überzeugt bin ich von Spree8: Gerade, wenn es um extrem umstrittene Dinge geht, wüsste ich gern, wer mir darüber etwas schreibt – nicht nur, wie die meisten Ziffern seiner Handynummer lauten.

Ab Dienstag bin ich für NDR Online mit Kollegen von tagesschau.de und DW im Gipfelland am Zaun; eigene Eindrücke sammeln und aufschreiben, fotografieren und bloggen.

Nachtrag: Jetzt geht es bei blog.tagesschau.de los mit dem mobilen Bloggen.

Onlinewand

NDR zeigt Gegen die Wand online.

Bei meinem Arbeitgeber, also ndr.de, gibt es für alle, die Fatih Akins „Gegen die Wand“ noch nicht gesehen haben oder noch einmal sehen wollen, Fatih Akins „Gegen die Wand“ zu sehen.

Und zwar nicht in dieser Größe:

Gegen die Wand

Auch nicht in der folgenden Größe:

Gegen die Wand

Sondern in einer Größe, die ich hier leider nicht ganz zeigen kann, weil sonst mein Layout kaputtginge:

Gegen die Wand

Dauert zwei Stunden, kostet nix. Hier entlang: Gegen die Wand.

Keine Spur

G8-Demonstrationen riechen nicht.

Die animierte Grafik des Tages kommt heute aus Waldeck im mecklenburg-vorpommerschen Landkreis Bad Doberan, wo die G8-Polizeieinheit Kavala ihren Sitz hat:

Geruchsspurenfreie Demonstrationen!

(Die Grafik verlinkt auf eine Erklärung des Landesinnenministers von Mecklenburg-Vorpommern (CDU), der „grundsätzlich die vorsorgliche Sicherung und Speicherung von Geruchsproben zur Identifizierung von Störern ablehnt“.)

Arte-Netzvideos

On-Demand-Plattform für Frankreich.

Der deutsch-französische Kulturkanal Arte hat, offenbar schon viele Monate lang, ein Video-on-Demand-Angebot: artevod.com. Wie das bereits erwähnte Arte Radio ist es voll und ganz auf französische Bedürfnisse zugeschnitten: Es gibt eine einzige Seite auf Deutsch, die erklärt, dass Nutzer aus Deutschland online lediglich drei Arte-Reihen kaufen können, und auch die nur in französischer Sprache.

Beispielsweise kosten 15 Minuten „Mit offenen Karten“ zum Anschauen binnen 48 Stunden 99 Cent, zum beliebig häufigen Anschauen 3,99 Euro. Nutzer aus Frankreich finden dort sowohl Dokumentationen zu zahlreichen Themen als auch Spielfilme etwa von David Lynch, Luis Buñuel, François Ozon und Wim Wenders. Die Spielfilme können nur 48 Stunden lang angeschaut werden, meist für 3,99 Euro.

Wie die britischen On-Demand-Angebote setzt artevod.com digitale Rechtebeschränkungen ein und Windows sowie Windows Media Player voraus. Abgerechnet wird über ein französisches Online-Bezahlsystem.

Nachtrag, 22. Juni:Ab September 2007 soll es auch deutschsprachige Videoinhalte geben, dann aber wohl nur gegen einen Unkostenbeitrag, berichtet onlinejournalismus.de

Internet ins Grundgesetz?

Politiker für Grundrecht auf Internetfreiheit.

„Politiker von SPD und Union planen eine Anpassung des Grundrechtskatalogs an die moderne Kommunikationsgesellschaft“ — wenn eine Vorabmeldung mit diesen Worten beginnt, dann habe ich erst einmal Angst. Unnötige Angst offenbar, denn der Tagesspiegel vermeldet weiter: Es soll „ein neues Grundrecht geben für die Freiheit im Internet“. Die das ankündigen, sind nicht irgendwer: Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, sitzt schon 20 Jahre im Bundestag, ist Verwaltungsrichter a.D.; Ralf Göbel, CDU-Abgeordneter und ebenfalls Jurist, ist für die Union Obmann im Bundestags-Innenausschuss. Wenn die beiden in einer Zeitung einer Meinung sind, dann würde ich ernsthaft damit rechnen, dass das so passiert.

Wozu benötige ich ein „Grundrecht für die Freiheit im Internet“? Wiefelspütz: „Das Internet ist ein neuer Raum, die vierte Dimension, eine Welt in der Menschen leben, lieben, sich wirtschaftlich betätigen. Diese Welt sollte sich auch im Grundgesetz wiederfinden als ein Raum der Freiheit.“

Sekunde. Meine Meinungs(äußerungs)freiheit im Internet ist doch schon in Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 Grundgesetz festgehalten. Meine Grundrecht, mich auch im Internet aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, in Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 2. (Bevor Einwände kommen — beides in den dort ebenfalls erwähnten Schranken.) Pressefreiheit im Internet: Artikel 5 Absatz 1 Satz 2, 1. Alternative. Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses im Internet: Artikel 4, Absatz 1, 3. Alternative. Mein Grundrecht, selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen, steht gar nicht explizit im Grundgesetz, folgt aber laut Verfassungsgericht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht — Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1.

Bleibt also zum Beispiel die Frage der Kommunikation über Internet. Dabei geht es nicht nur um das noch zu selten diskutierte Thema Vorratsdatenspeicherung (auf Vorrat soll ja nach Kabinettsplänen gespeichert werden, wer wann wie lange mit wem kommuniziert hat). Sondern auch um die Inhalte der Kommunikation. Wenn meine E-Mails auf einem Webmail-Server meines Providers liegen — wie hoch sind die Anforderungen, um diese E-Mails beim Provider zu beschlagnahmen? Ist „nicht vollständig geklärt“, sagt das Bundesverfassungsgericht, könnte unter das Fernmeldegeheimnis fallen.

Bleibt also zum Beispiel die Frage nach den sagenumwobenen Online-Durchsuchungen. Ermittler können natürlich schon jetzt an eine Computer-Festplatte herankommen — wenn ein Richter eine Hausdurchsuchung anordnet. Für eine heimliche Online-Durchsuchung müssten die Hürden schon aus juristischen Gründen drastisch höher als bei einer offenkundigen Durchsuchung sein, von den sicherheitstechnischen Bauchschmerzen mal ganz abgesehen.

Dass all das einmal geklärt wird, wäre ja durchaus wünschenswert. Aber in der Vorabmeldung steht auch, was den CDU-Innenpolitiker Göbel motiviert, sich für einen „erweiterten Grundrechtsschutz in der virtuellen Welt“ einzusetzen. Das Grundrecht soll definiert werden, um darin per Online-Durchsuchung eingreifen zu können. Mit anderen, fieseren Worten: Den Grundrechtsschutz soll es nur im Austausch für seine Aushöhlung geben.

(Ähnliche Skepsis bei Markus Beckedahl. Mercedes Bunz meint: warum nicht.)