Abgeschnitten

Urheberrecht, E-Books und Zugangssperren.

„Kann es gerechtfertigt sein, Bürger einer Informationsgesellschaft vom Internet auszuschließen? Hätte man vor zwanzig Jahren in Erwägung gezogen, jemanden damit zu bestrafen, dass man ihm gleichzeitig Telefon, Fernseher, Radio und die Lektüre von Zeitungen verbietet?“

Till Kreutzer im Interview zu den Überlegungen des deutschen Buchhandels, Urheberrechtsverletzungen auch mit Sperrung des Internetzugangs zu bestrafen (gefunden bei Immateriblog)

78¾ Jahre

Das Bundesarchiv nutzt CC-Lizenzen.


Foto oben (CC-by-sa) Bundesarchiv
Foto unten (CC-by) Adrià Ariste Santacreu

Das obere Bild zeigt das Brandenburger Tor am 28. April 1928. Eine Aufnahme der Fotoagentur A-B-C-Aktuelle-Bilder-Centrale des Fotografen Georg Pahl, das den Zweiten Weltkrieg überstanden hat und jetzt im Bundesarchiv liegt. Eines von mehr als 100.000 Bildern des Bundesarchivs, das jetzt unter einer Creative-Commons-Lizenz steht und bei Wikimedia Commons zu finden ist.

Das untere Bild zeigt das Tor am 10. Februar 2007. Eine Aufnahme von Adrià Ariste Santacreu, das zusammen mit drei Milliarden anderen Fotos bei Flickr zu finden ist. Eines von fast 90 Millionen Flickr-Bildern unter einer Creative-Commons-Lizenz.

Eine sehr feine Sache.

Schnittpunkt

Google-Suchen nach Mumbai und Bombay.

Ein Beitrag zur überflüssigsten Debatte dieser Tage: Laut Google Insights wird auch in Deutschland inzwischen mehr nach Mumbai als nach Bombay gesucht. (Eine Idee des Media Guardian.)

Google-Suchen nach Bombay und Mumbai
Web Search Volume: bombay vs. mumbai (Germany, 2004-2008)

Netzpforten

Google und das Sperren von Inhalten.

Ein langer, spannender Artikel von Jeffrey Rosen im New York Times Magazine über „Googles Gatekeeper“: Wer entscheidet nach welchen Maßstäben darüber, welche Inhalte welt- oder landesweit aus der Google-Suche oder dem YouTube-Angebot entfernt werden?

Grundsätzlich hat Google drei Optionen. Wenn wir beim Beispiel YouTube bleiben, kann Google ein Video ganz löschen, nur für ein bestimmtes Land verstecken — oder natürlich online lassen. Und grundsätzlich sind auch die Regeln einfach: Das Video wird ganz gelöscht, wenn es gegen Googles Bedingungen verstößt. Er wird für ein Land versteckt, wenn es nicht gegen Googles Bedingungen, aber gegen die Gesetze des jeweiligen Landes verstößt. Ansonsten bleibt es online.

Und dann setzt die Realität ein. Beispielsweise mit Ländern, in denen der komplette Zugang zu YouTube gesperrt wird, wenn einzelne Videos als Gesetzesverstoß angesehen werden; mit undemokratischen Staaten, deren Gesetze nicht mit den Grund- und Menschenrechten konform gehen; mit Forderungen einzelner Gruppierungen und der physischen Sicherheit der Google-Mitarbeiter im Lande. Gleichzeitig aber auch mit dem Druck von Menschenrechtsgruppen und Medien.

Wer den Artikel liest, muss Nicole Wong von der Google-Rechtsabteilung zustimmen: Dass ein kleines Team bei Google derlei Entscheidungen trifft, ist keine auf Dauer tragfähige Lösung. Was sind die Alternativen?

Die eine ist hier schon einmal erwähnt worden: In der Global Network Initiative geht es darum, als Unternehmen kritischer hinzusehen, wenn Regierungen Sperrungen fordern, die Menschenrechten widersprechen.

Einen anderen Weg nennt in dem Artikel Andrew McLaughlin, Googles Experte für internationale Netzpolitik: „[…] McLaughlin pointed to Germany, which has established a state agency that gathers the U.R.L.’s of sites hosting Nazi and violent content illegal under German law and gives the list to an industry body, which then passes it on to Google so that it can block the material on its German site.“ Die „state agency“ ist die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, der Filtermechanismus heißt offiziell BPjM-Modul (mehr dazu bei der Bundesprüfstelle). Google.de-Nutzer sehen in solchen Fällen am Ende der Trefferliste einen Hinweis: „Aus Rechtsgründen hat Google 1 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org.“

Wer sich darüber aufregt, regt sich also immerhin über etwas auf, was in der Hand deutscher Politiker (und somit indirekt auch deutscher Wähler) liegt. Aus Googles Sicht ist das die bessere Stelle, um über die eigenen Regeln zu entscheiden. Nebenher werden die Sperrungen von Google bei Chillingeffects.org dokumentiert und nicht bei Google.com angewandt.

Wie gesagt: ein spannender Artikel. Andrew McLaughlin würde allerdings in seinem Optimismus hinzufügen, dass die Sperrungen die Nebengeschichte sind zu einem unglaublichen Zuwachs an Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit dank des Internets. In einem Video vom Menorca TechTalk im Juni 2008 wirbt er für Aufmerksamkeit bei den Europäern für das Thema Inhaltsregulierung: