Al-Qaida und Franchising

Die Franchise-Wirtschaft wehrt sich tapfer gegen Vergleiche.

Eine Pressemitteilung vom Nachmittag:

Nach den Anschlägen in Istanbul wird in der Berichterstattung der deutschen Medien die Terrororganisation Al-Qaida immer wieder einem Franchise-System gleichgestellt. Im Namen der globalen Franchise-Wirtschaft, aller Franchise-Geber, Franchise-Nehmer und der Beschäftigten der Franchise-Branche weist der Deutsche Franchise-Verband e.V. diesen Vergleich auf das Schärfste zurück.

Das linklose Kinderportal

Internet ohne Links: Vorschrift bei .kids.us.

Im September ging es bei Wortfeld um die neue „kindersichere“ Domain .kids.us. Das Verzeichnis kennt jetzt immerhin fünf Sites, darunter FirstGov for Kids. Dabei handelt es sich wie bei FirstGov um ein Regierungs-Portal. Aufgrund der .kids.us-Richtlinien dürfen aber keine Links außerhalb dieses Bereichs gesetzt werden, nicht-klickbare Links als Text sind jedoch erlaubt. Ergebnis: FirstGov for Kids ist ein Portal ohne direkte Links. Kinder müssen die Links kopieren und in die Adressleiste einfügen. So erfreulich es ist, dass viele Regierungsstellen Angebote für Kinder haben (von der Steuerbehörde bis zum Patentamt), das linkfreie Internet à la .kids.us hat keine Zukunft.

Übrigens gehören mindestens die Domains movie, ecard, x, cartoon, space, parent, gov, kids, family, business, register, espana und info.kids.us einem einzigen Anbieter names ebiz.us. Dahinter stehen offenbar Immobilienanwälte aus Minnesota, die sich nebenbei auf das Registrieren und Weiterverkaufen von Domains spezialisiert haben. Auf besonders umfangreiche kindergerechte Angebote darf man hier wohl nicht hoffen.

Künstliche Fingerkuppen

Der CCC will biometrische Merkmale im Ausweis verhindern.

Der Chaos Computer Club warnt vor den Missbrauchsgefahren von Biometrie-Daten im Ausweis. Einiges davon erscheint sehr plausibel, nicht ganz überzeugt bin ich von diesem Plädoyer für kryptographisch gesicherte Chipkarten:

„Eine gute Smartcard-Anwendung zu manipulieren ist sehr viel schwieriger, als einen Satz künstliche Fingerkuppen herzustellen und diese unauffällig auf den Fingern anzubringen.“ erläutert Jan Krissler, Mitglied der Arbeitsgruppe Biometrie des CCC.

Dank Google weiß ich nun, dass das neue Vampir-Musical in Hamburg 50 Paar künstlicher Fingerkuppen besitzt. Aber wie unauffällig kann man die mal eben bei der Polizeikontrolle überstreifen?

US-Bundesgesetz gegen Spam

Das Repräsentantenhaus hat den CAN-SPAM Act beschlossen.

In den USA hat das Repräsentantenhaus nahezu ohne Gegenstimmen einen Anti-Spam-Gesetzentwurf auf Bundesebene beschlossen. Die New York Times rechnet mit der Zustimmung des Senats in der nächsten Woche. CNET hat die Schlussfassung, weitere kleinere Änderungen im Senat sind allerdings möglich. Der CAN-SPAM Act hat einige problematische Aspekte: Offensichtliche Werbung mit einer gültigen Postadresse, z.B. einem Postfach, und einem Link zum Abbestellen wird legalisiert — mit Ausnahme von Sex-Spams, die ein noch zu entwickelndes „Label“ tragen müssen. Zudem verhindert das Bundesgesetz schärfere Vorschriften der Bundesstaaten, wie sie zum Beispiel zum Jahreswechsel in Kalifornien in Kraft treten würde.

Zu den übrigen Vorschriften gehören das Verbot irreführender Betreffzeilen bei Spams, das automatische Spidern auf der Suche nach Adressen, Spams ohne Abbestell-Link und die Fälschung von Mail-Headern. Ein Internet-Nutzer hat allerdings keine Möglichkeit, Spammer direkt zu verklagen. Das müssen die Handelsbehörde FTC, Staatsanwälte oder Internet-Provider übernehmen. Die FTC kann darüber hinaus ein bundesweites Opt-Out-Verzeichnis erstellen, in das sich Nutzer eintragen lassen können.