US-Bundesgesetz gegen Spam

Das Repräsentantenhaus hat den CAN-SPAM Act beschlossen.

In den USA hat das Repräsentantenhaus nahezu ohne Gegenstimmen einen Anti-Spam-Gesetzentwurf auf Bundesebene beschlossen. Die New York Times rechnet mit der Zustimmung des Senats in der nächsten Woche. CNET hat die Schlussfassung, weitere kleinere Änderungen im Senat sind allerdings möglich. Der CAN-SPAM Act hat einige problematische Aspekte: Offensichtliche Werbung mit einer gültigen Postadresse, z.B. einem Postfach, und einem Link zum Abbestellen wird legalisiert — mit Ausnahme von Sex-Spams, die ein noch zu entwickelndes „Label“ tragen müssen. Zudem verhindert das Bundesgesetz schärfere Vorschriften der Bundesstaaten, wie sie zum Beispiel zum Jahreswechsel in Kalifornien in Kraft treten würde.

Zu den übrigen Vorschriften gehören das Verbot irreführender Betreffzeilen bei Spams, das automatische Spidern auf der Suche nach Adressen, Spams ohne Abbestell-Link und die Fälschung von Mail-Headern. Ein Internet-Nutzer hat allerdings keine Möglichkeit, Spammer direkt zu verklagen. Das müssen die Handelsbehörde FTC, Staatsanwälte oder Internet-Provider übernehmen. Die FTC kann darüber hinaus ein bundesweites Opt-Out-Verzeichnis erstellen, in das sich Nutzer eintragen lassen können.