Zwischenstand

Was die Öffentlich-Rechtlichen dürfen.

Gleichgültig ob Politiker oder Verleger, Journalisten oder Intendanten – Äußerungen und Berichterstattung zu diesem Thema waren grob, holzschnittartig und zeugten häufig von wenig Sachkenntnis.

tagesschau.de-Redaktionsleiter Jörg Sadrozinski kommentiert das Gezerre um die öffentlich-rechtlichen Internetangebote.

(Transparenz: Der NDR gehört zu meinen Arbeitgebern.)

Netzbegrenzer

ARD-Feature über Medien im Netz.

Dass wir „alles erfahren über die digitale Medienrevolution“ — kein kleines Versprechen, mit dem SWR-Chefreporter und Recherchenetzwerker Thomas Leif für sein Feature Quoten, Klicks & Kohle wirbt (Mittwoch, 23.30 Uhr im Ersten). In dem Film soll es unter anderem um die Lage der Verleger und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter im Netz gehen, natürlich vor dem Hintergrund des neuen Rundfunkstaatsvertrag-Entwurfs.

Nur Selbstdarstellung der ARD? Im Bereich Hintergrund der sendungsbegleitenden Seite dominieren interne Links tatsächlich ein wenig. (Und anders als das Quiz behauptet, hat nicht tagesschau.de, sondern blog.tagesschau.de 2007 einen Grimme Online Award bekommen.) In den Interviews, die ab Mittwochnacht online auch in einer Langfassung zu sehen sein sollen, kommen allerdings auch die Kritiker zu Wort. Eine erfreuliche Idee: Die umstrittenen Passagen aus dem Arbeitsentwurf des 12. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrags sind dort im PDF-Faksimile zu lesen. Das können also nicht nur Blogger.

(Gerade in diesem Fall noch einmal der Transparenzhinweis: Ich arbeite unter anderem für den NDR, dies ist aber mein privates Blog.)

Auf Verlangen

BBC Trust genehmigt Download-Plattform.

Auf ihrem (nicht gerade schnellen) Weg durch die Instanzen hat es die von der BBC geplante Download-Plattform iPlayer ein Stückchen weiter geschafft: Das BBC-Aufsichtsgremium hat am Montag die Pläne jetzt endgültig genehmigt, wie das schon nach der vorläufigen Entscheidung zu erwarten war. Am Dienstag hat der kommerzielle Sender ITV seine Pläne vorgestellen, für rund 30 Millionen Euro aus ITV.com zu einer Download-Plattform umzugestalten.

BBC, ITV und Channel 4 planen (oder haben) daneben auch Livestreams ihrer Programme, die aber wie die On-Demand-Plattform allein britischen Nutzern vorbehalten sind, da die Sender die Ausstrahlungsrechte ja auch nur für Großbritannien erworben haben.

Die Pläne für den BBC iPlayer
Archiv-Inhalte: BBC-TV-Sendungen 7 Tage nach Ausstrahlung zugänglich; einige Serien sind auch später noch komplett im Angebot.
Nutzungsbeschränkung: Der Nutzer muss heruntergeladene Inhalte binnen 30 Tagen erstmals ansehen, der Inhalt verschwindet 7 Tage nach dem ersten Ansehen.
Kosten für den Nutzer: Keine (für Nutzer in Großbritannien).
Werbung: Keine (für Nutzer in Großbritannien).
Plattform: Windows Media Player 10 auf Windows XP.
Die BBC wollte eigentlich, dass die Inhalte erst 13 Wochen nach Download verschwinden, aber das Aufsichtsgremium hat auf Druck der privaten Konkurrenz den Zeitraum auf 30 Tage beschränkt. Die kommerzielle BBC-Tochter BBC Worldwide plant einen kostenpflichtigen iPlayer für internationale Nutzer, aber dafür gibt es noch nicht einmal Anträge.

Die Pläne für ITV.com
Archiv-Inhalte: ITV-Sendungen 30 Tage nach Ausstrahlung und weitere ausgewählte Inhalte.
Kosten für den Nutzer: Noch nicht bekanntgegeben.
Nutzungsbeschränkung: Noch nicht bekanntgegeben.
Werbung: Banner- und Videowerbung (Vorab-Film, klickbare Werbung, Sponsoring).
Plattform: Noch nicht bekanntgegeben.
ITV setzt auf Bonusmaterial, Nutzerbeteiligung (ITV News Uploaded) und nur fürs Web erstellte Inhalte.

4oD von Channel 4
Archiv-Inhalte: Channel-4-Sendungen 28 Tage nach Ausstrahlung und weitere ausgewählte Inhalte.
Kosten für den Nutzer: Spielfilme 1,99 £; Serien, Shows, Dokumentationen binnen 7 Tagen offenbar kostenlos, danach 0,99 £ (oder 1,99 £ zum beliebig häufigen Anschauen).
Nutzungsbeschränkung: Der Nutzer muss heruntergeladene Inhalte binnen 28 Tagen erstmals ansehen, der Inhalt verschwindet 48 Stunden nach dem ersten Ansehen.
Werbung: Bislang offenbar werbefrei.
Plattform: Windows Media Player 10 auf Windows XP.
Channel 4 ist der einzige britische Sender, dessen On-Demand-Plattform im Netz bereits gestartet ist. Dort sind unter anderem US-Serien wie Desperate Housewives im Angebot.

Nachholbedarf

BBC iPlayer kommt langsam voran.

Das BBC-Aufsichtsgremium namens BBC Trust (ehemals Board of Governors) hat jetzt eine vorläufige Bewertung der geplanten Download-Plattform iPlayer (ehemals iMP) abgeliefert. Die BBC will mit dem iPlayer Nutzern unter anderem ermöglichen, Inhalte nach ihrer Fernseh-Ausstrahlung im Internet zu schauen. Das Ergebnis ist weitgehend positiv für die BBC, insgesamt erwartet der Trust „significant public value“ vom iPlayer.

Ein paar Abstriche sieht der vorläufige Bericht allerdings vor. Der Trust will beispielsweise den Zeitraum zum Nachholen einschränken. Die BBC wollte Inhalte bis 13 Wochen nach der Sendung anbieten, der Trust schlägt stattdessen 30 Tage vor. Auch das Sammeln von TV-Serienfolgen, solange die Serie läuft, soll nicht ohne Weiteres möglich sein. Der Trust unterscheidet streng zwischen verschiedenen Formaten. Bleak House (abgeschlossen) oder Doctor Who (abgeschlossene Staffeln) sollen die Nutzer komplett bekommen können, EastEnders (fast-tägliche Soap) dagegen nicht.

Die BBC will die Nachhol-TV-Inhalte mittels DRM schützen: „digitaler Rechteminderung“, wie die FAS das vor kurzem so schön griffig bezeichnet hat. Nach sieben Tagen muss der Nutzer die Sendung geschaut haben, sonst löst sie sich in digitale Luft auf. Zu Recht kritisiert der Trust dabei die Pläne, ausschließlich auf Windows Media Player 10 für Windows XP zu setzen: Auch Apple- und Linux-Nutzer sollen in den Genuß des iPlayers kommen. Auch bei den Audio-Inhalten, die ohne DRM ins Netz kommen sollten, macht der Trust Einschränkungen: Komplette Lesungen und vollständige Aufführungen klassischer Musik sieht der Trust als Gefahr für den Markt der Hörbücher und Klassik-CDs.

Kleiner Exkurs: Der Genehmigungsprozess für solche neuen Projekte ist bei den Briten komplex.

  • Das BBC-Management legt den Vorschlag dem BBC Trust vor.
  • Ein Gremium des BBC Trust überprüft den Vorschlag auf seinen Wert für die Öffentlichkeit (Public Value Assessment).
  • Gleichzeitig prüft die Regulierungsbehörde Ofcom mögliche Auswirkungen auf den Markt (Market Impact Assessment).
  • Der BBC Trust prüft beide Berichte und fällt eine vorläufige Entscheidung (Public Value Test). Nach einem 28-tägigen Konsultationsprozess entscheidet der BBC Trust endgültig. Für den iPlayer ist dabei der 2. Mai anvisiert.