Cybersquatting-Verfahren für .de?
Anwälte wollen das UDRP-Verfahren auch für .de-Domains anwenden.
Jurawelt vermeldet etwas vom Deutschen Anwaltstag, der bereits Ende Mai stattfand: Deren Arbeitsgemeinschaft IT hat vorgeschlagen, auch für .de-Domains die Regeln der ICANN-Schiedsverfahren — die so genannte Uniform Dispute Resolution Policy UDRP — anzuwenden. Das würde für Domaininhaber in Deutschland einiges verändern.
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