Post-Prismacy

Fünf Gedanken zu den NSA-Enthüllungen.

Journalism by conflict
Es war streckenweise herzerweichend anzusehen, wie manche verwirrt vor den Widersprüchen des PRISM-Skandals standen und den Kopf schüttelten: Aber die Firmen bestreiten das doch! Moment, aber das steht doch auf den angeblichen NSA-Folien anders! Glenn Greenwald — einer der Journalisten, die für die NSA-Enthüllungen gesorgt haben, — hat das auf ABC schön erklärt: „[T]here was a conflict, which is what we reported, that the NSA claims that they have direct access, the companies deny it. […] So we reported these discrepancies precisely because we want them, those parties, to resolve it in public, in sunlight, and let people decide whether or not that’s the kind of country they want to live in when the government can get this massive amount of information.“ Journalismus bedeutet also in diesem Fall nicht, die wahre Wahrheit zu verkünden, sondern dem Publikum zu erklären, dass sich hier zwei Erklärungen im Konflikt befinden.

Die überraschende Nicht-Überraschung
Ja, wer sich schon vorher wirklich dafür interessiert hat, konnte die letzten Tage herumlaufen und allen erzählen, das sei doch alles nicht überraschend. Ach wirklich? Dass sich Politiker bis zum US-Präsidenten zum Thema NSA äußern, äußern müssen; dass sich nicht nur die Befürworter von Privatsphäre, sondern auch die Sicherheitsmaximalisten rechtfertigen müssen; dass es Tag für Tag Enthüllungen gibt, die weltweit in den Medien erscheinen — das ist alles nicht neu? Dass Informationen über geheime Programme sogar ansatzweise freigegeben werden müssen, um sie zu verteidigen — alles keine Überraschung? Na dann.

Bleibt alles anders
Der Whistleblower Edward Snowden hat seine Sorge so beschrieben: „The greatest fear that I have regarding the outcome for America of these disclosures is that nothing will change. People will see in the media all these disclosures, they know the lengths that the government is going to grant themselves powers unilaterally to create greater control over American society and global society — but they won’t be willing to take the risks necessary to stand up and fight to change things, to force their representatives to actually take a stand in their interests.“ Keine völlig unwahrscheinliche Annahme: Umso bemerkenswerter, dass Snowden sich trotzdem entschieden hat, das alles ans Licht zu bringen.

Let’s debate!
Wo jetzt zumindest ansatzweise mehr Informationen über die Telefon- und Internetüberwachung auf dem Tisch liegen, sollten wir Edward Snowden zumindest einen Wunsch erfüllen: über das Thema reden und streiten. David Simon (der Erfinder von „The Wire“) hat das in seinem Blog getan und die Enthüllungen für Quatsch erklärt: Das sei doch fast alles noch so wie bei den öffentlichen Telefonen in Baltimore, dem Ausgangspunkt der Telefonüberwachung in „The Wire“, nur eben im Zeitalter von Terrorismus und Big Data eine Nummer größer. Nach einer langen Debatte hat Simon ein Update geschrieben, in dem er davon ein klein bisschen abrückt.

Shut up Go on and take my money!
Natürlich verdanken wir die Enthüllungen über PRISM in erster Linie Snowden, denn es ist seine Freiheit und sein Leben, die auf dem Spiel stehen. Dass die Aufdeckung für ein maximales Echo gesorgt hat, das haben Guardian und Washington Post sehr gut hinbekommen. Insbesondere die Dramaturgie des Guardian war grandios: Erst das PRISM-Programm aufdecken, dann dank Boundless Informant belegen, dass die NSA die eigenen Aufseher nicht besonders wahrheitsgetreu informiert hat, schließlich den Whistleblower und seine Motive vorstellen. Ich würde mich freuen, den Guardian-Journalismus mitzufinanzieren, aber das ist gar nicht so leicht. Ein Abonnement des Guardian Weekly ist bislang die beste Idee, wie ich für Journalismus bezahlen kann, für den ich gern bezahlen würde.

Kleinteilig

Die Wende beim Leistungsschutzrecht?

Vor ein paar Monaten gab es hier zur Frage, was wohl aus dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird, vier Szenarien. Heute kam die Nachricht, dass im neuen Koalitionsentwurf „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ ausgenommen werden sollen.

Zum Vergleich erst einmal ein Auszug daraus, wie die Bundesregierung noch vor kurzer Zeit den Gesetzentwurf begründet hat (Hervorhebungen von mir):

Das Leistungsschutzrecht schützt bereits kleine Teile des Presseerzeugnisses. Hier kann nichts anderes gelten, als das, was der Bundesgerichtshof mit Blick auf das Leistungsschutzrecht der Tonträgerhersteller in seinem Urteil „Metall auf Metall“ (Urteil vom 20.11.2008, Az. I ZR 112/06) ausgeführt hat. Ebenso wie beim Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers der Schutzgegenstand nicht der Tonträger selbst ist, ist auch hier nicht das Presseerzeugnis selbst Schutzgegenstand, sondern die zur Festlegung des Presseerzeugnisses erforderliche wirtschaftliche, organisatorische und technische Leistung des Presseverlegers. Die unternehmerische Leistung umfasst jeden Teil des Presseerzeugnisses; die erforderlichen Mittel müssen für einen kleinen Teil genauso bereitgestellt werden, wie für die gesamte Festlegung einer Ausgabe. In diese unternehmerische Leistung greift auch derjenige ein, der nur kleine Teile nutzt.

Jetzt ein Auszug aus der Begründung für den Änderungsantrag (laut RA Thomas Stadler, wieder mit eigenen Hervorhebungen):

Die Empfehlung soll sicherstellen, dass Suchmaschinen und Aggregatoren ihre Suchergebnisse kurz bezeichnen können, ohne gegen Rechte der Rechteinhaber zu verstoßen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit Blick auf das Leistungsschutzrecht für Tonträgerhersteller (Urteil „Metall auf Metall“ vom 20.11.2008, Az. I ZR 112/06) soll hier gerade keine Anwendung finden. Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte, wie Schlagzeilen, zum Beispiel „Bayern schlägt Schalke“, fallen nicht unter das Schutzgut des Leistungsschutzrechtes. Die freie, knappe aber zweckdienliche Beschreibung des verlinkten Inhalts ist gewährleistet. Suchmaschinen und Aggregatoren müssen eine Möglichkeit haben, zu bezeichnen, auf welches Suchergebnis sie verlinken. Insofern gilt der Rechtsgedanke der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Vorschaubildern („Vorschaubilder I“, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 96/08; „Vorschaubilder II“, Urteil vom 19.10.2011, Az. 140/10).

Was es mit den Vorschaubildern auf sich hat, erläutert Jonas Kahl ausführlich bei Telemedicus: Wer Inhalte frei ins Netz stellt, muss mit üblichen Nutzungen rechnen — die Parallelen zu den Suchmaschinen-Snippets liegen auf der Hand.

Einige Netzpolitiker der Grünen wittern schon Morgenluft und fordern neue Expertenanhörungen. Wer einen Blick auf den Sitzungskalender des Bundestags wirft, sieht, was das bedeuten würde: Es bleiben noch acht Sitzungswochen, dann ist Sommerpause und danach wird der Bundestag neu gewählt. Das Szenario 2, das ich damals aufgeschrieben hatte, hat also noch Chancen: „Der Entwurf wird verschleppt, bis die Legislaturperiode endet, danach ist die Regelung schneller vergessen als jemand „sachliches Diskontinuitätsprinzip“ sagen kann.“ Oder es wird — hauruck! — doch noch diese Woche ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen, mit dem die Presseverlage weder etwas verdienen noch jemanden unter Druck setzen können. Beides wäre ein trauriges Ergebnis für diejenigen, die mit harten Bandagen für das Leistungsschutzrecht gekämpft haben.

Nachtrag: Till Kreutzer schreibt den Werdegang des Gesetzentwurfs noch einmal bündig für die FAZ auf.

Und noch ein Nachtrag: Der Bundestag hat dem Leistungsschutzrecht zugestimmt, und der Streit darüber, was kleinste Textteile und was zu lange Auszüge sind, geht schon los.

Recht mäßig

Wie weiter mit dem Leistungsschutzrecht?

Zu denen, die über das lange geforderte und nun auch geplante Leistungsschutzrecht staunen, zählt auch Stefan Niggemeier: „Wie die Verleger glauben können, dass es ihnen nützen wird und nicht schaden, Hinweise auf ihre Artikel zu erschweren, ist eines der zentralen Rätsel dieser ganzen Angelegenheit und Ausweis des Irrsinns, in den sich die Branche in ihrem Überlebenskampf geflüchtet hat.“

Was dieser Irrsinn bedeutet, haben andere schon ausführlich aufgeschrieben. Die spannende Frage: was passiert jetzt?

Szenario 1: Das Wunder
Nach der einhelligen Kritik überarbeitet die Regierung den Gesetzentwurf so, dass er nur noch die Gemeinten trifft: „Diese Regelung gilt ausschließlich für Internet-Giganten. Internet-Gigant im Sinne dieses Gesetzes sind Google und Perlentaucher.“ Der Perlentaucher wird daraufhin eingestellt, Google erwirbt eine Lizenz für alle deutschen Medien und die Verlage beteiligen die Autoren in angemessener Weise am erklecklichen Gewinn.
Wahrscheinlichkeit: Null.

Szenario 2: Der Proteststurm
Internet-Aktivisten freuen sich, nach dem bis zum Schluss nebulösen Thema ACTA endlich wieder einen klaren Feind serviert zu bekommen. Netzpolitiker aller Parteien riechen die Chance und setzen sich an die Spitze der Bewegung, auch um den Piraten das Feld nicht allein zu überlassen. Einige Verlage und einige Medien setzen sich deutlich ab. Der Entwurf wird verschleppt, bis die Legislaturperiode endet, danach ist die Regelung schneller vergessen als jemand „sachliches Diskontinuitätsprinzip“ sagen kann.
Wahrscheinlichkeit: hoch.

Szenario 3: Die Bauchlandung
Trotz des Proteststurms tritt das geänderte Gesetz in Kraft, die Verlage erklären aber, dass sie großzügig damit umgehen wollen. Nach anderthalb Jahren brechen Google und die Verleger ihre Preisverhandlungen ergebnislos ab. Zehn Tage später bereinigt das Unternehmen sein News-Angebot und die Suchmaschinen-Treffer auf Google Deutschland um Inhalte, die als „überwiegend verlagstypisch“ angesehen werden könnten. Über Google.com werden die Snippets weiterhin angezeigt. Die Zahl und Größe der übrigen Aggregatoren ist zu klein, um nennenswerte Einnahmen zu erzielen.
Wahrscheinlichkeit: relativ hoch.

Szenario 4: Die Selbstzerstörung
Völlig unbeeindruckt von der Kritik machen sich die Verleger daran, ihr neu gewonnenes Recht auszureizen. Anwaltsfirmen, die bereits erfolgreich im Dienste der Musikindustrie unterwegs sind, lassen eine amerikanische Plagiaterkennungs-Software für ihre Zwecke umprogrammieren und verschicken Abmahnungen für kurze Zitate, die nicht unter das Zitatrecht fallen, und für aktuelle Links mit Überschriften. Immer wieder werden kleine Blogger getroffen, von denen einige ihre Blogs schließen, die anderen aber hart zurückschlagen. Verfassungsbeschwerden, Boykottaufrufe und Internet-Kampagnen halten die Verleger auf Trab und fressen die geringen Einnahmen auf, die das Leistungsschutzrecht in die Kassen gespült hat.
Wahrscheinlichkeit: niedrig.

Die Normalo-Leser

News of the World und Lesertypologien.

Mit der News of the World (good riddance!) ist ja nicht nur eine gedruckte Sonntagszeitung verschwunden, sondern auch eine Website. Die Marktforscher von Experian Hitwise haben sich angeschaut, wer denn eigentlich die Besucher von newsoftheworld.co.uk waren und zu welchem Konkurrenzangebot sie möglicherweise wechseln.

Hitwise-Netzdiagramm

Das Netzdiagramm unten im Hitwise-Blogeintrag ist nicht ganz einfach zu verstehen — es zeigt an, welche Gruppen über- und welche unterrepräsentiert sind. Ein Lesebeispiel: Ganz oben liegt die blaue Linie bei knapp unter 130 Prozent. Das bedeutet, die Gruppe namens „Alpha Territory“ ist bei den Onlinenutzern von dailymail.co.uk (blau) deutlich stärker vertreten als ihr Bevölkerungsanteil. Ist eine soziodemografische Gruppe weder über- noch unterrepräsentiert, liegt der Wert bei 100 Prozent.

„Alpha Territory“? In Deutschland sind die Sinus-Milieus einigermaßen bekannt, die Medienforscher arbeiten unter anderem mit der MedienNutzerTypologie. Um Leute solchen Typologien zuzuordnen, muss man etwas über sie persönlich erfahren, ihre Werte, Ziele, Interessen und Aktivitäten. Das kann man sich aber auch einfacher machen — und das tun beispielsweise Kreditkartenfirmen: mit Geodemographie. Ich weiß vielleicht nicht, wer da eine Kreditkarte haben will, aber ich weiß, wo er wohnt. Postleitzahl HP18 0SB ist vertrauenswürdig, Postleitzahl E9 6EA eher nicht.

Eine dieser Klassifikationen nennt sich ACORN, und die Typologien heißen so langweilig wie die deutschen — „well-off working families with mortgages“ zum Beispiel. Ein neueres Konkurrenzsystem heißt Mosaic und wurde vom selben Menschen entwickelt, die Schubladen haben aber originellere Namen (PDF-Broschüre). „Active Retirement: Bungalow Quietude“, „Careers and Kids: Soccer Dads and Mums“ oder „Claimant Cultures: Worn-Out Workers“ sind ziemlich anschaulich. Es gibt in der Gruppe „Liberal Opinions“ auch den Typ „Bright Young Things“. Wer möchte das nicht sein?

(Wer wissen will, warum es schrecklich sein kann, in „Happy Families: Families Making Good“ zu landen, kann einen langen Guardian-Artikel über Kreditkarten-Schulden lesen.)

Um endlich zur News of the World zurückzukommen: Experian setzt sein Mosaic-System auch ein, um Internetnutzer einzusortieren. Und wer sind sie nun, die Onlineleser der News of the World? Etwas überdurchschnittlich junge Familien („New Homemakers“), ein bisschen unterdurchschnittlich ländlich Abgeschiedene, ansonsten: fast durchgehend der Durchschnitt.

Dass die gedruckte News of the World kein bloßes Schundblatt der working class war, zeigen andere Studien. Zeitungsleser werden nämlich seit Jahrzehnten nach der sozialen Schicht des Hauptverdieners eingestuft, von A über B, C1, C2 und D bis E. Begehrt sind vor allem die ABC1-Leser, also die obere bis untere Mittelschicht: weniger begehrt ist C2DE. In der letzten Leserstudie (April 2010-März 2011) erreichte News of the World 2,9 Millionen ABC1-Leser, dazu noch einmal 4,5 Millionen C2DE-Leser. Die News of the World erreichte also jeden Sonntag mehr ABC1-Leser als Sunday Telegraph, Observer und Independent on Sunday zusammen, wie der Observer etwas deprimiert ausgerechnet hat.

Chablisleaks

Guardian, NYTimes und Spiegel über Wikileaks.

Guardian-Titelentwurf mit der Schlagzeile: Revealed: All the Things. A dramatic headline, 2 decks
Guardian-Titelseitenentwurf, damals noch ohne Schlagzeile (Video-Screenshot)

Die Geschichte beginnt beim Guardian-Herausgeber Alan Rusbridger:

Back in the days when almost no one had heard about WikiLeaks, regular emails started arriving in my inbox from someone called Julian Assange. It was a memorable kind of name.

Sie geht weiter mit dem New-York-Times-Herausgeber Bill Keller:

This past June, Alan Rusbridger, the editor of The Guardian, phoned me and asked, mysteriously, whether I had any idea how to arrange a secure communication.

Für den Spiegel haben Marcel Rosenbach und Holger Stark ihre Sicht aufgeschrieben:

[Assange] möchte dieses Mal nicht in der ersten Reihe stehen, es soll keine Pressekonferenz und keine Erstveröffentlichung des Materials bei WikiLeaks geben. […] „Wir können nicht den ganzen Druck abbekommen, das geht diesmal nicht, dafür ist das Material zu dramatisch“, sagt er.

Guardian, Times und Spiegel haben am Ende sichtlich gern zusammengearbeitet, wenn man den drei Berichten glauben darf, aber die Zusammenarbeit mit Julian Assange scheint einige Nerven und einige Flaschen Weiß- und Rotwein gekostet zu haben. Ein Grund für diese Artikel ist natürlich, dass jetzt die Bücher zur Geschichte erscheinen: Open Secrets von der New York Times, WikiLeaks: Inside Julian Assange’s war on secrecy von zwei Guardian-Journalisten, Staatsfeind WikiLeaks aus dem Hause Spiegel. Ein anderer ist mit Sicherheit, dass ja auch Julian Assange seine Sicht der Ereignisse aufschreibt — mal sehen, wie die beteiligten Medienhäuser ihrerseits dabei wegkommen.

Nachtrag: In wenigen Tagen kommt auch Inside WikiLeaks auf den Markt, ein Buch des Wikileaks-Aussteigers und Openleaks-Initiators Daniel Domscheit-Berg. (Danke, Torsten!)

Und noch ein Nachtrag: Julian Assange spricht von einem „mad scramble to get books out that self-justify their roles in all this“ — und der Guardian macht die Bücherflut zu Wikileaks nun auch zum Thema.