RegTP statt DENIC? Aktiv werden!

Eine Vorlage für Abgeordnetenbriefe, um behördliche Domainregulierung zu verhindern.

Wie erwähnt sehen die Pläne zur TKG-Novelle derzeit vor, dass Domainnamen in die Zuständigkeit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post fallen. Ob damit das Ende von DENIC kommen soll oder die RegTP „nur“ eine Oberaufsicht bekommt, ist unklar — vor allem fehlt eine Begründung oder zumindest ein Anlass. Mit dem folgenden Formular kann man einen Brief an einen von neun Bundestagsabgeordneten erstellen, die in dieser Frage eine wichtige Rolle spielen. Die eingegebenen Daten werden weder gespeichert noch veröffentlicht, sondern nur zur PDF-Erzeugung benutzt. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um einen Umschlag und 55 Cent Porto in die Zukunft des deutschen Internets zu investieren.
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Domainregulierung in Deutschland?

Sollen nun doch die .de-Domains bei einer Behörde landen?

Fiktiver Domainbescheid
Monika Ermert vermeldet bei Heise Online, dass im derzeitigen Entwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes auch Adressen und Nummern umfasst sein sollen. Hier sollten bei .de-Domaininhabern und deutschen Internetnutzern Alarmglocken schrillen.

Derzeit werden .de-Domains bei der DENIC registriert, einer eingetragenen Genossenschaft und nicht-staatlichen Stelle. Dagegen werden z.B. Telefonnummern, zumeist in Blöcken, von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) vergeben. Nun wird das Telekommunikationsgesetz (TKG) reformiert, hauptsächlich, um es an neue EG-Richtlinien anzupassen. Die Domainverwaltung durch die Regulierungsbehörde ist allerdings klipp und klar kein europäisches Erfordernis, wie bereits bei Vertretbar.de bemerkt.

Momentan ist es nur ein Entwurf, allerdings längst nicht der erste. Der BITKOM-Verband und die ZEI-Juristen haben sich bereits gegen einen Wechsel von DENIC zu RegTP ausgesprochen, die DENIC natürlich ebenso. Wesentliches Argument: Die .de-Domainvergabe läuft gut, fair, kostengünstig und schnell, und es gibt keinen Anlass, die zivilrechtlich organisierte DENIC gegen eine Behörde einzutauschen. Offensichtlich hält das Ministerium aber an seiner Haltung fest.

Was nun? Ich spiele mit dem Gedanken, zumindest mit Briefen an Abgeordnete aktiv zu werden bzw. Vorlagen dafür bereitzustellen. Chancenlos ist das nicht: Es ist der Normalfall, dass in den Bundestagsausschüssen kleinere Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen werden. Auch wenn es für das Internet in Deutschland wichtig ist: Gemessen an der eigentlichen Telekommunikations-Regulierung — Entgelte, Zusammenschaltung, Inkasso — sind Domains nur Nebensache. Aber wenn sich niemand dafür einsetzt, bleibt es bei der prinzipiellen Zuständigkeit der Behörde, aus der eine Domainvergabe per Verwaltungsakt werden kann.

Ist die Reaktion übertrieben? Nicht jeder ist mit der DENIC 100-prozentig zufrieden. Bei einer behördlichen Vergabe befürchte ich allerdings nicht nur mehr Bürokratie, sondern vor allem die Vermischung mit inhaltlichen Fragen — man denke an die Sperrverfügungen aus Düsseldorf. Ich freue mich über Kommentare und Anregungen, wie das hingebogen werden kann.