Schill-Anrufe vom Band

Eine EG-Datenschutzrichtlinie untersagt automatische Werbeanrufe.

Wie mancherorts erwähnt hat Ronald Schill kurz vor der Hamburger Bürgerschaftswahl mit einer Anrufaktion für Aufmerksamkeit gesorgt. Laut Morgenpost soll Pro DM-Bundeschef Bolko Hoffmann von einigen zehntausend Wählern gesprochen haben, die am Telefon eine Bandansage zu hören bekamen. Eine Anfrage an eine telekommunikationsrechtliche Mailingliste, die dankenswerterweise sehr ausführlich beantwortet wurde, ergab jetzt einen Hinweis auf Artikel 13, Absatz 1 der EG-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2002/58/EG). Demnach darf die „Verwendung von automatischen Anrufsystemen (…) für die Zwecke der Direktwerbung (…) nur bei vorheriger Einwilligung der Teilnehmer gestattet werden“. Auch Wahlwerbung fällt darunter.

Zur Erinnerung: Richtlinien sind an die Mitgliedstaaten gerichtet und müssen von diesen in nationales Recht umgesetzt werden. Die Umsetzungsfrist ist jedoch bereits am 1.11.03 abgelaufen, ein Vertragsverletzungsverfahren unter anderem gegen Deutschland läuft bereits.