Bundesrat zu .de im TKG
Die Bundesratsausschüsse empfehlen, Denic beizubehalten.
In ihrer Empfehlung Nr. 55 zum neuen Telekommunikationsgesetz äußern sich die zuständigen Bundesrats-Ausschüsse auch zur Frage der .de-Domains. Was .gov — eine Domain nur für US-Regierungsstellen — mit deutschen Regulierungsbefugnissen zu tun hat, bleibt zwar unklar. Die Empfehlung unterstützt aber Denic, die nicht nur eine Ausnahme für .de will, sondern Domains generell aus der TK-Regulierung heraus halten will: „Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass die Verwaltung dieser Adressen im Sinne der bisherigen bewährten Selbstregulierung weiterhin durch die DENIC eG als Einrichtung der Internetwirtschaft erfolgen sollte.“