Städtedomain-Urteil rechtskräftig

Die Domain tauchschule-dortmund.de bleibt unzulässig.

Das Urteil, das einer Dortmunder Tauchschule die Verwendung der Domain tauchschule-dortmund.de untersagt, wird rechtskräftig, berichtet Heise. Das OLG Hamm meinte, die Domain suggeriere eine überragende Stellung als Anbieter von Tauchkursen in Dortmund. Der BGH hat die Revision nicht zugelassen. Man suche nach dortmund.de -site:dortmund.de oder hamburg.de -site:hamburg.de nach den nächsten potenziellen Opfern.