Kein Kopftuchverbot ohne Gesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden.
Das BVerfG hat entschieden:
1. Ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, findet im geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage.
2. Der mit zunehmender religiöser Pluralität verbundene gesellschaftliche Wandel kann für den Gesetzgeber Anlass zu einer Neubestimmung des zulässigen Ausmaßes religiöser Bezüge in der Schule sein.
(Mehr im Volltext der Entscheidung)
Das führt natürlich zu Verwirrung bei schlecht formulierten, aber alliterierenden Überschriften wie „Karlsruhe kippt Kopftuchverbot“ (Tagesspiegel, Focus, Spiegel, Tagesschau). Salomonische Lösung bei Spiegel Online: Für kurze Zeit lautete die Überschrift auf der Titelseite „Lehrerin darf /nicht/ mit Kopftuch unterrichten“. Jetzt ist das „/nicht/“ weg, doch Google News hat’s gemerkt. Noch verwirrender: Vor 4 Minuten, meint Google News, hat die FTD den Sieg Baden-Württembergs gegen Fereshta Ludin vermeldet. Das kommt davon, dass die FTD einen Archiv-Artikel aus dem Jahr 2001 auf die Homepage packt.
Das Rätsel der Woche: Wie hat Zeit-Autor Martin Klingst es geschafft, 57 Minuten nach Urteilsverkündung bereits das Urteil durchdacht, einen Leitartikel geschrieben und dazu eine Pressemitteilung herausgebracht zu haben?
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