Spurensuche in Brüssel

Die Vorgeschichte zur TKG-Novelle: EU-Richtlinien (und wie man sie findet).

Billblogging, erste Etappe: Die Vorgeschichte des neuen Telekommunikationsgesetzes spielt in Europa. Wie so oft basiert die Reform zu einem erheblichen Teil auf mehreren EG-Richtlinien, die im Frühjahr 2002 verabschiedet wurden. Wie und wo sind solche Dokumente im Netz zu finden?

Früher hatten die meisten EU-Datenbanken kryptische Namen, schwer zu merkende Adressen, erforderten häufig eine Registrierung, waren unübersichtlich und kaum miteinander verbunden. Erfreulicherweise hat sich das für die Online-Suche nach Rechtstexten mittlerweile deutlich verbessert.

Mit einem deutschen Gesetzestext in der Hand sucht es sich besonders leicht: In einer Fußnote am Anfang wird auf die europäischen Vorgaben verwiesen. Die EG-Richtlinien haben laufende Nummern (z.B. 2002/21/EG) und werden im EU-Amtsblatt L abgedruckt (z.B. ABl. EG L 108 vom 24. April 2002, S. 33). Beides findet man über die Datenbank EUR-Lex. Wenn man sich für die einzelnen Verfahrensschritte auf europäischer Ebene interessiert, ist PreLex die Datenbank der Wahl.

Natürlich kann man auch einfach „2002/21/EG“ bei Google eintippen, allerdings besteht dann die Gefahr, dass man nicht die endgültige Fassung erwischt. Auf der ganz sicheren Seite ist man, wenn der Text tatsächlich direkt aus dem Amtsblatt stammt. Schwieriger wird die Suche, wenn man die Nummer oder Fundstelle der Richtlinie gar nicht kennt: Eine Textsuche in EUR-Lex liefert oft Unmengen von Treffern. Manchmal hilft das Eingrenzen nach Sachgebieten, ebenfalls über EUR-Lex.

Im konkreten Fall basiert das geplante Telekommunikationsgesetz gleich auf mehreren Richtlinien: Rahmen-, Genehmigungs-, Zugangs-, Universaldienst- und Datenschutzrichtlinie. Keine Angst vor EG-Richtlinien — deutsche Gesetzestexte sind meiner Erfahrung nach noch trockener. Der Grund dafür ist, dass die europäischen Normen einen längeren Vorspann haben, der die Motivation für die Gestzgebung erklärt. Mit diesem Text, den so genannten Erwägungsgründen, kann man das Gesetz häufig besser verstehen.

Am Ende der Rahmenrichtlinie (Artikel 28) findet sich die Deadline für den deutschen Gesetzgeber: „Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 24. Juli 2003 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.“

Ein neues Telekommunikationsgesetz bis Donnerstag? Nie und nimmer.