Sonntagsfragen

Umfrage-Barometer bei Spiegel Online.

Spiegel Online hat jetzt ein Umfrage-Barometer, das die Sonntagsfrage-Werte von sechs Instituten vergleicht. Wer Flash nicht mag, bekommt die Zahlen auch bei wahlrecht.de. Wer die Umfragen für 1998, 2002 und 2005 mit dem tatsächlichen Wahlergebnis vergleichen will, findet dies bei bpb.de. Zur Erinnerung: Die Sonntagsfrage ist die Umfrage zur aktuellen politischen Stimmungslage, aber gewichtet nach institutseigenen Regeln, die längerfristigte Überzeugungen, parteipolitische Bindungen und taktische Überlegungen berücksichtigen sollen. Über die Sucht der Politik nach diesen Zahlen, egal wie fragwürdig sie sind, hat Ex-Stoiber-Berater Michael Spreng vor kurzem gebloggt.

Umfragetourismus

Spanische Umfragen in Andorra.

Wie praktisch für die spanische Zeitungsgruppe Zeta: Deren wichtigstes Blatt, El Periódico, darf zwar wie alle anderen spanischen Zeitungen fünf Tage vor der Wahl keine Umfragen mehr veröffentlichen. Stattdessen gibt es aber auf deren Website einen sehr prominenten Link auf die andorranische Schwesterzeitung El Periòdic d’Andorra mit der Schlagzeile „Die Umfragen, die man nicht in Spanien lesen kann“.

Website von El Periodico

Leider schon ein paar Jahre alt ist eine Studie (PDF, 150 kb) des Meinungsforscher-Verbandes ESOMAR, die die Lage in 66 Ländern vergleicht. In 54 % der Länder gab es 2002 keinerlei Verbote, Umfragen vor der Wahl zu veröffentlichen. 46 % der Länder setzten dagegen Fristen zwischen einem Tag und erstaunlichen 30 Tagen (Luxemburg).

Wundertorte

Die Sonntagsfrage zum Spielen.

Was passiert, wenn man eine der üblichen Sonntagsfragentorten mit einer zusätzlichen Schicht Statistik überzieht, mit Flash glasiert und kleine Drag-and-Drop-Kirschen draufsetzt? (Mal abgesehen von einer gruseligen Metapher.)

Tortenausschnitt
Wer wählt was?

Und dabei ist das wirklich alt: Über den Vorgänger hat das wahlblog05 vor zwei Jahren und fast fünf Monaten berichtet. Aber in seiner jetzigen Version wird die Torte tatsächlich monatlich frisch gebacken aktualisiert.

Halbrohkost

Umfragedaten im Detail veröffentlichen.

Wenn Medien Meinungsumfragen in Auftrag geben, bekommen sie von den entsprechenden Instituten mindestens sehr hässliche Tabellen-Dokumente, manchmal aber auch schon aufbereitete Grafiken oder Vorlagen dafür. Zeit Online bietet in seinem umfangreichen Themenspecial Projekt Links nicht nur eine Umfrage als Bildergalerie und eine Analyse der Ergebnisse, sondern als PDF-Datei auch die etwas roheren Tabellen aus dem Hause tns emnid. Die enthalten nicht nur die Fragen im Wortlaut, sondern auch viel genauere Auswertungen: Beispielsweise liegt der Anteil der Frauen, die den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr für eher falsch halten, fast 20 Prozentpunkte höher als derjenige der Männer. Wenn die Forscher danach fragen, ob jemand Mindestlöhne begrüßt oder ablehnt, dann ist ein Blick auf das Haushaltseinkommen nicht uninteressant. (Und siehe da: Es ist keineswegs so, dass die Begeisterung für Mindestlöhne mit steigendem Einkommen automatisch sinkt.)

Anders gesagt: eine sehr gute, nachahmenswerte Idee, die detaillierten Daten online zu veröffentlichen!

Foltern auf Verdacht

Umfragen zur Akzeptanz von Folter in Deutschland und Dänemark.

74 Prozent der Deutschen halten es nicht für gerechtfertigt, einen Terrorverdächtigen zu foltern, wenn dadurch Menschenleben gerettet werden könnten. 22 Prozent der Befragten finden es richtig, dass in einem solchen Fall Verdächtige gefoltert würden, laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag von stern und RTL (zitiert nach Pressemitteilung).

„Die Polizei hat Hinweise darauf, dass eine Gruppe von Terroristen einen Bombenangriff auf ein Einkaufszentrum in der Hauptstadt planen. Eine Person ist angehalten worden, von der man Wissen um die Pläne vermutet. Wären Sie bereit, die Anwendung von Folter für Personen zu akzeptieren, die der Mitwirkung an solchen Handlungen verdächtigt werden?“ 28 Prozent der Dänen sagen ja, laut einer Gallup-Befragung im Auftrag der Zeitung Berlingske Tidene (zitiert nach DR).

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. (Artikel 5, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)