Parteien-Großspender finden

Daten zur Parteienfinanzierung aus dem Bundestags-Onlineangebot.

Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, müssen die Parteien laut Gesetz sofort dem Bundestagspräsidenten anzeigen. (Spenden zwischen 10.000 und 50.000 Euro müssen im Rechenschaftsbericht erscheinen, aber nicht sofort angezeigt werden.) Diese Unterrichtungen des Parlamentspräsidenten sind über die Datenbanken des Bundestags auch online zu finden.
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