Netzpforten

Google und das Sperren von Inhalten.

Ein langer, spannender Artikel von Jeffrey Rosen im New York Times Magazine über „Googles Gatekeeper“: Wer entscheidet nach welchen Maßstäben darüber, welche Inhalte welt- oder landesweit aus der Google-Suche oder dem YouTube-Angebot entfernt werden?

Grundsätzlich hat Google drei Optionen. Wenn wir beim Beispiel YouTube bleiben, kann Google ein Video ganz löschen, nur für ein bestimmtes Land verstecken — oder natürlich online lassen. Und grundsätzlich sind auch die Regeln einfach: Das Video wird ganz gelöscht, wenn es gegen Googles Bedingungen verstößt. Er wird für ein Land versteckt, wenn es nicht gegen Googles Bedingungen, aber gegen die Gesetze des jeweiligen Landes verstößt. Ansonsten bleibt es online.

Und dann setzt die Realität ein. Beispielsweise mit Ländern, in denen der komplette Zugang zu YouTube gesperrt wird, wenn einzelne Videos als Gesetzesverstoß angesehen werden; mit undemokratischen Staaten, deren Gesetze nicht mit den Grund- und Menschenrechten konform gehen; mit Forderungen einzelner Gruppierungen und der physischen Sicherheit der Google-Mitarbeiter im Lande. Gleichzeitig aber auch mit dem Druck von Menschenrechtsgruppen und Medien.

Wer den Artikel liest, muss Nicole Wong von der Google-Rechtsabteilung zustimmen: Dass ein kleines Team bei Google derlei Entscheidungen trifft, ist keine auf Dauer tragfähige Lösung. Was sind die Alternativen?

Die eine ist hier schon einmal erwähnt worden: In der Global Network Initiative geht es darum, als Unternehmen kritischer hinzusehen, wenn Regierungen Sperrungen fordern, die Menschenrechten widersprechen.

Einen anderen Weg nennt in dem Artikel Andrew McLaughlin, Googles Experte für internationale Netzpolitik: „[…] McLaughlin pointed to Germany, which has established a state agency that gathers the U.R.L.’s of sites hosting Nazi and violent content illegal under German law and gives the list to an industry body, which then passes it on to Google so that it can block the material on its German site.“ Die „state agency“ ist die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, der Filtermechanismus heißt offiziell BPjM-Modul (mehr dazu bei der Bundesprüfstelle). Google.de-Nutzer sehen in solchen Fällen am Ende der Trefferliste einen Hinweis: „Aus Rechtsgründen hat Google 1 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org.“

Wer sich darüber aufregt, regt sich also immerhin über etwas auf, was in der Hand deutscher Politiker (und somit indirekt auch deutscher Wähler) liegt. Aus Googles Sicht ist das die bessere Stelle, um über die eigenen Regeln zu entscheiden. Nebenher werden die Sperrungen von Google bei Chillingeffects.org dokumentiert und nicht bei Google.com angewandt.

Wie gesagt: ein spannender Artikel. Andrew McLaughlin würde allerdings in seinem Optimismus hinzufügen, dass die Sperrungen die Nebengeschichte sind zu einem unglaublichen Zuwachs an Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit dank des Internets. In einem Video vom Menorca TechTalk im Juni 2008 wirbt er für Aufmerksamkeit bei den Europäern für das Thema Inhaltsregulierung: