Infofreiheit auf dem Weg

Koalitionsentwurf zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes.

Endlich gibt es einen Koalitionsentwurf zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes: „Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen“, zitiert Stefan Krempl bei Heise aus dem Paragraphen 1. Offenbar haben sich dabei die Abgeordneten erfolgreich gegen die Ministerien durchgesetzt, die das Gesetz weiter verzögern und verwässern wollten.

In der taz zeigt sich Thomas Leif vom Netzwerk Recherche eher enttäuscht. Es war aber nicht ernsthaft zu erwarten, dass der eigene Entwurf von nr, DJU, DJV, HU und TI zum Gesetz werden würde.

Am Freitag will die Koalition den Entwurf im Bundestag einbringen. Der genaue Wortlaut und natürlich vor allem die Praxis werden zeigen, ob das Gesetz seinen Namen wert ist. Berlin, Brandenburg, NRW und Schleswig-Holstein haben übrigens bereits Landesgesetze für Informationsfreiheit.