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Fabian Mohr: Video vs. Audio-Slideshow
Gute Gründe dafür, auf Video zu setzen.

Wenn Protest nichts kostet
"A mob fighting a good cause is still a mob."

A people's history of the internet
Schöne Zeitsenke beim Guardian.

Poststreik-Mapping mit Leserhilfe
Der Guardian schaut, wie schnell Royal Mail arbeitet.

Ohne Relevanzkriterien keine Wikipedia
Gute Gründe gegen Einträge zu jedem.

Auswege für den US-Lokaljournalismus
Studie sieht Staat in der Pflicht.

The Song Decoders at Pandora
Rob Walker über den Musik-Entdeckungsdienst.

The Stray Shopping Cart Project
Einsame Einkaufswagen klassifizieren.

Tolle BBC-Doku Synth Britannia
Der musikalische Siegeszug des Synthesizers.

Diskussionsreihe über Netz, Google, Politik 2.0
Netzwelten: 27.10., 3. und 10.11. in Hamburg.

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27. August 2004

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VeriSigns ICANN-Klage abgewiesen

Das Bundesgericht hat klar für die Netzverwaltung entschieden.

Ende Februar hat der .com- und .net-Domainverwalter VeriSign gegen die Netzverwaltung ICANN wegen angeblicher Wettbewerbsbehinderung geklagt (Details in einem früheren Posting). Vorgestern hat das Gericht diese Klage bindend abgewiesen, berichten unter anderem Heise, CircleID und News.com. Bret Fausett schreibt: »I can’t imagine an opinion that would have provided ICANN a more secure foundation on which to continue its work.« Bret zitiert einen Kernsatz aus der Entscheidung: VeriSign könne nicht belegen, dass ICANNs Unterorganisationen, in denen auch VeriSigns Konkurrenten vertreten sind, das ICANN-Direktorium beherrschen. Damit brechen die weiteren Vorwürfe zusammen.

Im abgewiesenen Fall ging es vor einem Bezirksbundesgericht in Los Angeles um Verstöße gegen Bundeswettbewerbsrecht. Bundesrichter A. Howard Matz hat die Möglichkeit offen gelassen, einzelstaatliches Recht anzuwenden. VeriSign hat nun also die Wahl, vor das zuständige Bundesberufungsgericht zu ziehen oder es vor einem kalifornischen Gericht zu probieren.

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