In ihrer Empfehlung Nr. 55 zum neuen Telekommunikationsgesetz äußern sich die zuständigen Bundesrats-Ausschüsse auch zur Frage der .de-Domains. Was .gov — eine Domain nur für US-Regierungsstellen — mit deutschen Regulierungsbefugnissen zu tun hat, bleibt zwar unklar. Die Empfehlung unterstützt aber Denic, die nicht nur eine Ausnahme für .de will, sondern Domains generell aus der TK-Regulierung heraus halten will: »Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass die Verwaltung dieser Adressen im Sinne der bisherigen bewährten Selbstregulierung weiterhin durch die DENIC eG als Einrichtung der Internetwirtschaft erfolgen sollte.«
Bundesrat zu .de im TKG
Die Bundesratsausschüsse empfehlen, Denic beizubehalten.
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