Die Länderregierungen sollen sich darauf geeinigt haben, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nur »programmbegleitend Druckwerk und Mediendienste mit programmbezogenem Inhalt« anbieten kann. Das meldet laut Digitalfernsehen.de der Branchendienst text intern. Insbesondere die Zeitungsverleger haben sich für eine Beschränkung der öffentlich-rechtlichen Angebote im Netz eingesetzt. Die Entscheidung soll am 26. Juni fallen.
ARD und ZDF Online nur programmbezogen?
Die Länderregierungen regeln die öffentlich-rechtlichen Netzangebote.
| Schlagwörter: ARD, Onlinemedien, Recht, ZDF